April 2016 Mamis

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Geschrieben von Janna2016, 8. SSW am 01.09.2015, 12:21 Uhr

schlechtes Gewissen

Hey,

ich finde, du brauchst überhaupt kein schlechtes Gewissen haben !!!! Der Umgang mit Chemikalien ist eh verboten - was doch sicher auch für die Dämpfe gilt,oder ??? Also könnte und müßte dich dein Arbeitgeber eh ins Beschäftigungsverbot schicken - und wenn er es nicht macht, dann eben der FA . Vorrangig ist doch auf alle Fälle die Sicherheit des Kindes !!!!
Außerdem entsteht dem AG doch durch ein BSV kein Nachteil, er muß dich zwar weiter bezahlen, aber er bekommt es von der KK wieder erstattet; ist doch also eine Win/ Win- Situation......

So sehe ich das zumindest ;-)

LG

PS: Habe selbst ein BSV, da ich in der Psychiatire arbeite

 
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