Januar 2020 Mamis

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Geschrieben von Ka_tha_ri_na am 27.09.2020, 20:54 Uhr

Schichtarbeit

Solange du stillst, bist du durch das Mutterschitzgesetz geschützt, dh kein Arbeiten nach 20 Uhr bzw. gar nicht am Sonntag. Zuschläge, die dir dadurch entfallen, müssen sogar bezahlt werden glaub ich. Der Arbeitgeber muss wie in der Schwangerschaft eine Gefährdungsbeurteilung erstellen!

 
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