September 2020 Mamis

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Geschrieben von Myriel9 am 06.08.2020, 20:44 Uhr

@Sarina1989

Es hängt davon ab, ob die Vaterschaft bei euch beim Standesamt angegeben werden kann oder ob ihr dafür zwingend das Jugendamt braucht (ist je nach Kreis unterschiedlich geregelt). An sich bekommst du ohne das eine Geburtsurkunde zur Beantragung der oben genannten Gelder etc., aber da steht dann eben kein Vater drin und das Kind hat deinen Namen (den Vater brauchst du ja für die Anträge erst mal nicht zwingend). Wenn du die Bescheinigung über die Vaterschaft hast, kannst du die Geburtsurkunde und den Namen des Kindes dann nachträglich ändern lassen, allerdings kostet das dann Geld. Oder du besorgst dir die vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung vorher noch beim Notar, das kostet aber auch (ca. 80 € +-), wäre aber schon nicht unwichtig, denn im Falle einer Komplikation interessiert das Krankenhaus auch nicht, wer der Vater ist - das Sorgerecht bleibt dennoch bei dir alleine und somit hat der Vater, SELBST WENN er sich als solcher ausweisen kann, kein Recht beim Kind mit zu bestimmen, solange er nicht auch die von dir unterschriebene Erklärung über das gemeinsame Sorgerecht vorlegen kann! Ganz wichtiger Unterschied!

 
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