Juni 2013 Mamis

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Geschrieben von zora221, 18. SSW am 08.12.2012, 13:22 Uhr

NEIN!! siehe Mutterschutzgesetz

Man darf nicht mal Bereitschaftsdienst über Nacht oder an Sonn- und Feiertagen machen! Das steht im Mutterschutzgesetz. Ansonsten bräuchtest du eine Ausnahme von einer Behörde..Du darfst das auch nicht machen, wenn Du noch stillst! Steht da alles drin im Mutterschutzgesetz..

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/muschg/gesamt.pdf

Gruß aus dem Mai-Forum

 
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