Geschrieben von zora221, 18. SSW am 08.12.2012, 13:22 Uhr |
NEIN!! siehe Mutterschutzgesetz
Man darf nicht mal Bereitschaftsdienst über Nacht oder an Sonn- und Feiertagen machen! Das steht im Mutterschutzgesetz. Ansonsten bräuchtest du eine Ausnahme von einer Behörde..Du darfst das auch nicht machen, wenn Du noch stillst! Steht da alles drin im Mutterschutzgesetz..
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/muschg/gesamt.pdf
Gruß aus dem Mai-Forum
- 24dez arbeiten ab 2-3uhr früh??darf ich das?? - male, 11. SSW 07.12.12, 20:33
- Re: 24dez arbeiten ab 2-3uhr früh??darf ich das?? - Tabalugaundlily, 16. SSW 07.12.12, 20:41
- Re: 24dez arbeiten ab 2-3uhr früh??darf ich das?? - SusanneBleil 07.12.12, 20:53
- Hast eine PN... owT - kirchenmaus 07.12.12, 20:59
- Re: 24dez arbeiten ab 2-3uhr früh??darf ich das?? - Hasenmaus, 14. SSW 07.12.12, 21:41
- Re: 24dez arbeiten ab 2-3uhr früh??darf ich das?? - Lamoura18, 13. SSW 07.12.12, 23:17
- NEIN!! siehe Mutterschutzgesetz - zora221, 18. SSW 08.12.12, 13:22
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