Geschrieben von NAG-Hasi, 7. SSW am 27.10.2015, 19:56 Uhr |
Mutterschutzgesetz und max. Arbeitszeit
Hallo,
Ich arbeite ca. 80-90% meiner Arbeitszeit im Büro (den Rest im Werkstattumfeld) und mache ganz gern mal 9-9,5 Stunden pro Tag und nutze die Überstunden dann zusammenhängend, um mal einen ganzen Freitag frei zu machen.
Im Mutterschutzgesetz steht ja irgendwie ein Passus, dass man nicht über 8h arbeiten darf. Geht es trotzdem, wenn ich es will? Wenn ich meinen Chef Bescheid sage, dann gilt ja ab dem Tag diese Regelung, oder? Wie lange kann man das wohl zurückhalten? Wie sind denn eure Erfahrungen und Pläne dazu?
Wann wollt ihr es in der Arbeit sagen?
Hat das für euch vielleicht auch negative Auswirkungen?
Re: Mutterschutzgesetz und max. Arbeitszeit
Antwort von dieholde, 6. SSW am 27.10.2015, 20:35 Uhr
Ich gehe mal davon aus, dass du über 18 bist. Dann darfst du 8,5 Stunden täglich oder 90 Stunden in einer Doppelwoche arbeiten. Wenn du also deine Überstunden innerhalb der 2 Wochen gleich abbummelst, dürfte nix dagegen sprechen.
Ansonsten würde ich sagen, du kannst ruhig bis zur 12. Ssw abwarten, aber danach solltest es schon bald mitteilen.
Re: Mutterschutzgesetz und max. Arbeitszeit
Antwort von Bailee, 10. SSW am 28.10.2015, 8:39 Uhr
Wenn du nicht gefährdet bist durch deine Arbeit würde ich aufjedenfall bis nach der 12. SSW warten :)
Vor allem scheinst du dich ja wohl zufühlen.
Gibt ja so und so ne Chefs. Aus Erfahrung kann ich dir sagen, dass sich nicht alle im Detail an die Vereinbarungen wies im MuSch steht halten.
Ich denke er wird dich ganz normal weiter arbeiten lassen wenn du selbst nicht deine "Rechte einforderst" ^^
Ob er es positiv oder negativ aufnimmt naja.. wirst du dann sehen! ^^
Habe es meiner Arbeit schon gesagt, aber ich arbeite auch mit offenen radioaktiven Stoffen und es wurde natürlich nicht gut aufgenommen.
Ein enger Personalspiegel und der Fakt dass ich quasi nichts mehr richtig arbeiten kann tragen dazu bei. Wünsche dir bessere Erfahrungen :)