Geschrieben von Vinotinto, 33. SSW am 19.08.2022, 18:12 Uhr |
Mutterschutz/ Mutterschaftsgeld
Hi! Ich bin absolut keine Expertin. Aber das ist schon richtig, dass du VOR der Geburt noch freiwillig arbeiten darfst, wenn du dem ausdrücklich zustimmst. Du darfst dem jederzeit widersprechen und der AG kann dich zu nichts zwingen. Somit kannst du von den 6 Wochen vor Geburt theoretisch einen beliebigen Zeitraum weiterarbeiten.
Allerdings ist das mit dem Mutterschaftsgeld wohl so, dass du das auf alle Fälle 6 Wochen vor und 8 Wochen nach Geburt bekommst und das auch nicht „abwählen“ kannst. Sprich, ob du arbeitest oder nicht, bekommst du das gleiche Nettogehalt (ob dein normales Gehalt oder eben Mutterschaftsgeld in Höhe deines Gehalts) und das Mutterschaftsgeld darf nicht hinten angehängt werden. Ich hoffe, du verstehst, was ich meine Aber nochmal: ich bin keine kompetente Stelle
- Mutterschutz/ Mutterschaftsgeld - DarisMom, 33. SSW 19.08.22, 15:41
- Re: Mutterschutz/ Mutterschaftsgeld - Vinotinto, 33. SSW 19.08.22, 18:12
- Re: Mutterschutz/ Mutterschaftsgeld - Lolly88, 30. SSW 20.08.22, 4:03
- Re: Mutterschutz/ Mutterschaftsgeld - Suomi 20.08.22, 19:37
- Re: Mutterschutz/ Mutterschaftsgeld - Chrysopteron, 34. SSW 23.08.22, 0:00
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