Februar 2021 Mamis

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Geschrieben von BerryNin, 33. SSW am 02.01.2021, 13:20 Uhr

Mutterschaftsgeld

Hallo zusammen,

Wann habt ihr das Mutterschaftsgeld eigentlich bei der Krankenkasse beantragt? Und was brauche ich dafür alles?
Ich habe jetzt einen Bogen von der Krankenkasse und die Bestätigung des Frauenarztes über den Geburtstermin. Das schicke ich jetzt an die Krankenkasse. Benötige ich sonst noch etwas? Muss der Arbeitgeber etwas von mir bekommen?
Ich hab das Gefühl ich bin total Spät, lese überall aber ab der 34.Woche. Aber dann bin ich doch fast schon im Mutterschutz?

Liebe Grüße,
Nin

 
5 Antworten:

Re: Mutterschaftsgeld

Antwort von Sandimausi, 35. SSW am 02.01.2021, 13:25 Uhr

Hallöchen :) also ich habe die Bescheinigung von meiner FÄ schon in der 32. SSW bekommen & dies gleich ausgefüllt und zur KK geschickt und das eine Blatt was noch mit dran ist, an meinen Arbeitgeber. Bin seit Mittwoch im Mutterschutz und da war dann auch gleich mein Mutterschaftsgeld drauf von AG und KK :)

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Re: Mutterschaftsgeld

Antwort von JaDe1984, 34. SSW am 02.01.2021, 14:31 Uhr

Hallo ,

Ich habe Anfang Dezember mit meiner Krankenkasse telefoniert ... eigentlich muss man die Bescheinigung vom Frauenarzt eine Woche vor Beginn des Mutterschutzes bei der Krankenkasse einreichen. Wegen den Feiertagen und weil bei mir eine Woche vorher der 31.12. gewesen wäre habe ich das schon am 14.12. eingereicht . Mein Arbeitgeber hatte um eine Kopie gebeten weil die das dann auch schon vorbereiten wollten. Das ist aber nicht zwingend notwendig da die Krankenkasse sich mit dem Arbeitgeber in Verbindung setzt .

Meine Krankenkasse hat schon am 28.12. überwiesen .. geht also recht schnell ...

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Re: Mutterschaftsgeld

Antwort von Lou_85, 33. SSW am 02.01.2021, 19:22 Uhr

Hallo @BerryNin
keine Panik ich bin auch spät dran sind aber noch nicht zu spät habe auch den Antrag von meiner Kk zugeschickt bekommen vor kurzem und habe nächste Woche am 6.1 meinen Termin beim FA wo er mir auch die Bescheinigung geben muss.. weil ich gelesen hab man sollte das 7 Wochen vor ET einreichen bei der Kk und das wäre bei mir dann bis Fristgerecht bis Freitag. Werde es dann also gleich am 6.1 hinbringen und in den Briefkasten werfen mit ausgefüllten Antrag und hoffe das es zügig bearbeitet wird. Allerdings wusste ich auch nicht genau wann das gemacht werden muss und hatte das jetzt durch Zufall gelesen meine Hebamme meinte ganz trocken Ach die Bescheinigung kannst du auch nachreichen du bekommst es dann rückwirkend gezahlt.. Ich dachte nur so hä.. Nee.. Meine laufenden Kosten gehen ja leider auch nicht rückwirkend vom Konto.. Also das fand ich sehr "lustig" aber gut zum Geburtsvorbereitungskurs das er ausfällt hat sie mir auch nix gesagt erst nachdem ich sie angesprochen hab wie wir das nun machen wollen.. Naja ich fühl mich da leider von ihr sehr allein gelassen mit allem weil man bei ihr nur auf Eigeninitiative infos zu allen möglichen bekommt.. So wäre sonst kein großartiger Kontakt habe sie auch erst einmal Anfang meiner SS kennengelernt zu einem einzigen Gespräch . Mich würde mal interessieren was sie bei meiner Krankenkasse abrechnen.. So ohne jegliche Betreuung und Kontakt ihrerseits

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Re: Mutterschaftsgeld

Antwort von BerryNin, 33. SSW am 02.01.2021, 22:17 Uhr

Denke die rechnet dann jetzt noch nichts ab sondern erst, wenn sie sich betreut.
Ich mache bei meiner jede zweite Vorsorge und muss auch jedes mal unterschreiben, das ich da war, damit sie das anrechnen kann.
Hoffe du wirst dann nach der Geburt gut betreut ich bin mit meiner sehr zufrieden, aber über gelder etc. Haben wir noch nicht besprochen. Ich habe sie aber auch einfach nicht gefragt und sehe eher andere Aufgaben in ihrem kompetenzbereich. Das mit dem Kurs ist aber natürlich mies

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Re: Mutterschaftsgeld

Antwort von Nickit92 am 03.01.2021, 0:12 Uhr

Ich konnte das Mutterschaftsgeld schon im August online beantragen. Habe nur eine Kopie des Mutterpasses benötigt, die ich an die Krankenkasse online vermittelt habe. Mutterschaftsgeld habe ich auch schon überwiesen bekommen pünktlich am 30.12.

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