Geschrieben von vaia39, 13. SSW am 25.07.2019, 22:37 Uhr |
Elternzeit - Mutterschaftsgeld - ....
Hallo zusammen,
vielleicht kennt sich von euch ja jemand etwas aus und kann mir weiterhelfen? Vielleicht war auch schon mal jemand in der selben Situation? Oder kann mir eine gute Beratung weiterempfehlen? Oder eine gute Seite?
Momentan bin ich in Elternzeit für meinen Zwerg (geb. 11/2017) eingereicht beim Arbeitgeber habe ich 2 Jahre also bis 11/2019. Mein ET ist am 05.02.20 und mein Mutterschutz beginnt am 25.02.19.
Was ich schon mehrmals gelesen habe ist, dass ich meine Elternzeit ohne Zustimmung des Arbeitgebers verlängern kann, da ich von Beginn an zwei Jahre Elternzeit eingereicht habe. Richtig?
Da mein Elterngeld demnächst ausläuft muss ich meine Elternzeit auch nicht nach Lebensmonaten meines Kindes verlängern sondern könnte ich einfach bis 24.12.19 verlängern?
Zum 25.12.19 müsste ja dann mein alter Arbeitsvertrag aufleben und ich hätte den selben Anspruch auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld wie bei Kind Nr. 1?
Wann sollte ich meinem Arbeitgeber die Elternzeitverlängerung mitteilen? Kann ich das machen, wenn ich ihn über meine erneute Schwangerschaft informiere? Oder entsteht mir da ein Nachteil bzgl. fehlenden Kündigungschutzes? Eigentlich dürfte mir ja aber nichts passieren, da ich ja Kündigungsschutz durch meine jetzige Elternzeit habe und die Verlängerung ja direkt anschließt. Somit dürfte ja keine Lücke im Kündigungsschutz entstehen?
Sorry für den laaaaangen Text, vielleicht könnt ihr mir ja helfen den Wirrwarr in meinem Kopf zu lösen. :-)
Re: Elternzeit - Mutterschaftsgeld - ....
Antwort von mellomania am 25.07.2019, 22:45 Uhr
du hast recht so wie du es schreibst. den rest von dem jahr würde ich mir aber schriftlich aufheben. heißt, du verlängerst mit attest von der neuen schwangerschaft bis einen tag vor dem neuen mutterschutz, erhälst somit den vollen AG anteil und schreibst, musst halt ausrechnen, dass du den rest von xxxx tagen später nehmen möchtest. beachte aber, dass du den rest so starten musst, dass er einen tag vor dem 8. gebutstag ENDET. EG erhälst du aber nur den mindestsatz von 300 euro plus geschwisterbonuns von 75 euro, bis kind 1 drei jahre alt ist.
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