Geschrieben von Annaanmar am 09.12.2021, 22:31 Uhr |
Mobile Pflege und beschaftigungsverbot
Beim Ambulanten Pflegedienst war das auch Schon vor Corona.
Er muss Nachweisen das es keine vermeidbaren Gefahren für die Angestellten gibt.
Wie Z.b rutschgefahr in Badezimmer, schweres heben, Spritzen , Wunden , Fekalien, andere ansteckbare Krankheiten sowie Autounfall. Du fährst ja von Patient zu Patient.
Auch muss er immer Sanitätere Anlagen permanent zur Verfügung stellen . Und auch die Möglichkeit das sich die Schwangere in einer Räumlichkeit kurz ausruhen kann.
Das alles gibt es Beim Amb. Pflegedienst nicht. Also muss ein BV ausgesprochen werden. Es sei denn , er findet einen zumutbaren Platz für die Arbeitnehmerin direkt im Betrieb
- Mobile Pflege und beschaftigungsverbot - Mira21, 10. SSW 09.12.21, 18:55
- Re: Mobile Pflege und beschaftigungsverbot - Joana K., 9. SSW 09.12.21, 19:28
- Re: Mobile Pflege und beschaftigungsverbot - Mira21 09.12.21, 20:05
- Re: Mobile Pflege und beschaftigungsverbot - Annaanmar, 11. SSW 09.12.21, 19:33
- Re: Mobile Pflege und beschaftigungsverbot - Mira21 09.12.21, 20:06
- Re: Mobile Pflege und beschaftigungsverbot - Annaanmar 09.12.21, 22:14
- Re: Mobile Pflege und beschaftigungsverbot - Mira21 10.12.21, 8:16
- Re: Mobile Pflege und beschaftigungsverbot - Annaanmar 09.12.21, 22:14
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- Re: Mobile Pflege und beschaftigungsverbot - Patchwork, 9. SSW 09.12.21, 19:51
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- Re: Mobile Pflege und beschaftigungsverbot - Annaanmar 09.12.21, 22:20
- Re: Mobile Pflege und beschaftigungsverbot - mellomania 10.12.21, 5:51
- Re: Mobile Pflege und beschaftigungsverbot - Annaanmar 10.12.21, 9:57
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- Re: Mobile Pflege und beschaftigungsverbot - Arilein 10.12.21, 9:01
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