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Geschrieben von Mira21, 10. SSW am 09.12.2021, 18:55 Uhr

Mobile Pflege und beschaftigungsverbot

Sind hier noch welche aus der mobilen pflege? Wie ist das denn bei euch habt ihr gleich BV bekommen ?

 
15 Antworten:

Re: Mobile Pflege und beschaftigungsverbot

Antwort von Joana K., 9. SSW am 09.12.2021, 19:28 Uhr

Ich bin leider nicht aus der mobilen Pflege aber eben aus der Pfelge (Krankenschwester) ich meine dass du bestimmt sofort BV bekommst, du musst ja schließlich auch von Patient zu Patient da ist das Risiko jetzt mit Corona einfach zu hoch.

Hast du deinem Arbeitgeber schon von deiner SS informiert ?

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Re: Mobile Pflege und beschaftigungsverbot

Antwort von Annaanmar, 11. SSW am 09.12.2021, 19:33 Uhr

Hallo , ich bin Wundschutzbeauftragte im Amb. Pflegedienst. Ich habe mit Bekanntmachung der Schwangerschaft und einer Bescheinigung von Gyn. Sofort ein BV bekommen. Es sei denn dein Chef/in findet einen Weg dich im Büro zu beschäftigen.
Ist aber bei mir nicht der Fall gewesen.
Liebe Grüße

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Re: Mobile Pflege und beschaftigungsverbot

Antwort von Patchwork, 9. SSW am 09.12.2021, 19:51 Uhr

Ich bin auch im Pflegeheim tätig. Bei uns gibt es kein BV. Unser Betriebsarzt ist der Meinung in einer Schwangerschaft ist man immun gegen Corona ….
Mein FA würde mich immer mal krank schreiben. Er sagt für das BV ist der Arbeitgeber zuständig.

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Re: Mobile Pflege und beschaftigungsverbot

Antwort von Joana K., 9. SSW am 09.12.2021, 19:58 Uhr

Finde ich echt Krass muss ich sagen. Vor Corona hätte ich sehr wahrscheinlich auch kein BV bekommen, da hätte sich mein Arbeitgeber halt eine andere Tätigkeit für mich ausdenken müssen. Mein Arbeitgeber hat mich aber jetzt ins BV geschickt allein nur weil das tragen der Maske nicht vertretbar sei so wurde mir das begründet. Finde das wirklich schlimm dass dein Arbeitgeber da so reagiert. Aber naja da merkt man halt wieder… Personalmangel

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Re: Mobile Pflege und beschaftigungsverbot

Antwort von Mira21 am 09.12.2021, 20:05 Uhr

Ja die wissen das schon bisher kam von ihnen nix dazu. Gehe morgen ins Büro.

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Re: Mobile Pflege und beschaftigungsverbot

Antwort von Mira21 am 09.12.2021, 20:06 Uhr

Ich suche ja noch die bestimmten Faktoren denn vor Corona müsste ich noch arbeiten und die haben kaum was eingehalten davon was sie sollten.

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Re: Mobile Pflege und beschaftigungsverbot

Antwort von Mira21 am 09.12.2021, 20:07 Uhr

Ich find ja auch nirgends wielang ich dieaske tragen darf und wielang ich ne Tragepause haben muss.

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Re: Mobile Pflege und beschaftigungsverbot

Antwort von Annaanmar am 09.12.2021, 22:14 Uhr

Falls du einen Mutterpass hast .
Läge in bei deinem Ag vor.
Und falls nicht eine Bescheinigung vom Arzt.
Die müssen BV aussprechen.
Ich war gerade mal 6+3 als ich in BV ging.
Lass dir bloß nichts anderes erzählen.

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Re: Mobile Pflege und beschaftigungsverbot

Antwort von Annaanmar am 09.12.2021, 22:20 Uhr

Sag dem Betriebsarzt das er das dir bitte schriftlich geben soll.
Das darf doch wohl nicht wahr sein.
Der labert eine Sch……,
Mein Gyn hat mir gerade zur 3. booster geraten .
Da eine Infektion für den ohnehin schon belasteten Körper eine Schwangeren , eine größere Gefahr darstellt.
Der Betriebsarzt ist ein Scharlatan.
Echt sag ihm das du das von ihm schriftlich schwarz auf weiß von ihm ausgehändigt bekommen möchtest .
Ich Wette er wird in Sek. Das BV anordnen

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Re: Mobile Pflege und beschaftigungsverbot

Antwort von Annaanmar am 09.12.2021, 22:31 Uhr

Beim Ambulanten Pflegedienst war das auch Schon vor Corona.
Er muss Nachweisen das es keine vermeidbaren Gefahren für die Angestellten gibt.
Wie Z.b rutschgefahr in Badezimmer, schweres heben, Spritzen , Wunden , Fekalien, andere ansteckbare Krankheiten sowie Autounfall. Du fährst ja von Patient zu Patient.
Auch muss er immer Sanitätere Anlagen permanent zur Verfügung stellen . Und auch die Möglichkeit das sich die Schwangere in einer Räumlichkeit kurz ausruhen kann.
Das alles gibt es Beim Amb. Pflegedienst nicht. Also muss ein BV ausgesprochen werden. Es sei denn , er findet einen zumutbaren Platz für die Arbeitnehmerin direkt im Betrieb

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Re: Mobile Pflege und beschaftigungsverbot

Antwort von mellomania am 10.12.2021, 5:51 Uhr

der AG macht eine gefährdurngsbeurteilung und wenn ersatztätigkeiten gefunden werden können, spricht er kein bv aus. es gibt keine pflicht für ein bv. dass du eine andere meinung hast, ok. aber den betriebsarzt als scharlatan bezeichnen ist schon hart. bist du ärztin? kennst du die örtlichen gegebenehiten? das muss jeder AG prüfen, vom gesetz her. und nein, corona ist kein grund für eine bezahlte freistellung. bitte informiere dich erstmal bevro du wind machst. :-) sobald ein platz in einem büro geschaffen werden kann, arbeitet die schwangere dort.

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Re: Mobile Pflege und beschaftigungsverbot

Antwort von Mira21 am 10.12.2021, 8:16 Uhr

Naja nix anderes einreden lassen ist sone Sache die behaarten meist auf ihre Meinung und wenn ich da keine Artikel im gesetzt vorlegen kann ist es eher schlecht.aber FA sagt ja nicht umsonst kein Patientenkontakt

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Re: Mobile Pflege und beschaftigungsverbot

Antwort von Arilein am 10.12.2021, 9:01 Uhr

Hallöchen, ich selber komme aus dem Rettungsdienst und habe ein BV bekommen, weil es bei uns keine Tätigkeit im Büro gab.
Meine Cousine ist im Ambulanten Pflegedienst. Ihre "pflegerischen Tätigkeiten" wurden auf andere Kollegen verteilt, sie selber musste Tabletten stellen und im Büro bei den Akten helfen.

Also wenn es Aufgaben ohne Körperkontakt gibt, ist es durch aus möglich, dass du weiter arbeiten kannst.

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Re: Mobile Pflege und beschaftigungsverbot

Antwort von Annaanmar am 10.12.2021, 9:57 Uhr

Wenn ein Mediziner behauptet das Schwangere gegen Corona Immun sind, dann ist das Scharlatan Punkt. Außerdem hab ich auch gesagt das der Ag nur ,wenn er keine andere Beschäftigungs Möglichkeit anbieten kann doch ein BV ausspielen muss. Genau lesen bitte.

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Re: Mobile Pflege und beschaftigungsverbot

Antwort von Annaanmar am 10.12.2021, 10:27 Uhr

Stimmt, mir wurde auch von einer Kollegin erzählt das sie in ihrer Schwangerschaft, nur Touren mit Medi gabe übernehmen musste.
Anscheinend hat sich das geändert oder mein Arbeitgeber hat sich jetzt doch dagegen entschieden.
Zu mir meinte er das die Fahrten von Patient zu Patient auch eine Gefährdung sein können. Und eine Beschäftigung im Büro konnte er mir nicht anbieten. Deshalb BV

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