März 2019 Mamis

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Geschrieben von Ti0717 am 15.07.2018, 21:35 Uhr

@Mellomania: tu dir bitte einen Gefallen...

... und verschwinde aus diesem Forum! Deine negative Energie ist echt ekelhaft, genau so wie dein Schreibstil und deine Formulierungen. Du bist echt unmöglich!

 
16 Antworten:

Re: @Mellomania: tu dir bitte einen Gefallen...

Antwort von mellomania am 15.07.2018, 21:48 Uhr

nö. den gefallen tu ich dir bestimmt nicht. informiert euch einfach über rechte und gesetze und gebt dann ratschläge über dinge, von denen ihr keine ahnung habt. wenn dir das nicht gefällt ist das nicht mein problem. wenn du das als negative einergie empfindest, bitte. ich kann es einfach nicht ab, beim ersten zipperlein ganz laut nach bv zu schreien. seid froh, wenn ihr das nicht braucht. aber gemütlich daheim sitzen und fürs nichtstun bezahlt werden, da seid ihr dann gerne dabei. is nu halt nicht. ich verschwinde von gar nirgendswo. wer bist du, dass du mir das sagst?

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Re: @Mellomania: tu dir bitte einen Gefallen...

Antwort von Ti0717 am 15.07.2018, 21:50 Uhr

Omg du musst ja wirklich frustriert sein

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Re: @Mellomania: tu dir bitte einen Gefallen...

Antwort von Ti0717 am 15.07.2018, 21:58 Uhr

Warum verstehst du nicht, dass entweder ein Arzt oder der AG selber entscheidet ob die Schwangere ein BV bekommt oder nicht?
Und nicht du?
Es interessiert hier niemand ob du es gerechtfertigt findest, das jemand ein BV bekommt oder nicht. Warum verstehst du das nicht?

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Re: @Mellomania: tu dir bitte einen Gefallen...

Antwort von mellomania am 15.07.2018, 22:12 Uhr

was verstehe ich nicht? lies dir die antworten doch bitte durch. es heißt darin dass es im ermessen der frau läge, ein bv zu bekommen. dem ist nicht so.

es gibt nun mal gesetze und regeln, die ärzte und AG einhalten müssen.

warum sollte ich frustriert sein? tut mir leid, dass ich das keineswegs bin :-)

wenn bv gerechtfertigt sind, dann werden die gesetze eingehalten. aber zu argumentieren, man solle sich dann einen andren arzt suchen, ist halt faktisch nicht richtig. das kann fies nach hinten los gehen. hast du schon mal ein dreiviertel jahr lohn zurückgezahlt?

erst informieren, dann kommentieren.

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Re: @Mellomania: tu dir bitte einen Gefallen...

Antwort von Anni_S am 15.07.2018, 22:18 Uhr

Ladies

Bitte hört doch auf damit! Wir sind hier, weil wir hoffen, bangen, uns freuen.

Nach 40 Wochen möchten wir ALLE gesunde Babies in den Armen halten, oder?

Jeder hat eine andere Meinung. Solange sie nicht sexistisch, antisemitisch oder rassistisch ist, sollte es doch o. k. sein.

Wir müssen nicht beste Freundinnen werden, aber respektvoller Umgang sollte doch im Vordergrund stehen, oder?

Seid ALLE ganz lieb gegrüßt

von Anni

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Re: @Mellomania: tu dir bitte einen Gefallen...

Antwort von Sundancer am 15.07.2018, 22:21 Uhr

Auszug aus dem Ärzteblatt :
individuelle Beschäftigungsverbot ist in § 3 Absatz 1 MuSchG geregelt. Dort heißt es, „werdende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden, soweit nach ärztlichem Zeugnis Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist“. Demnach können normale Beschwerden der Schwangerschaft (Erbrechen bei bestimmten Gerüchen), aber auch das Vorliegen einer Risikoschwangerschaft oder die Neigung zu Fehlgeburten ein individuelles Beschäftigungsverbot begründen. Für die Aussprache eines individuellen Beschäftigungsverbots ist somit maßgeblich, ob durch die Fortführung der Beschäftigung die Gesundheit von Mutter oder Kind konkret gefährdet wird, und nicht, ob von dem Arbeitsplatz eine spezielle Gefährdung ausgeht. Ein individuelles Beschäftigungsverbot kann im Ausnahmefall auch durch besonderen psychischen Stress begründet sein (1). Werden ärztlicherseits einzig Bedenken gegen die Fahrten zur Arbeitsstätte geltend gemacht, begründet dies hingegen kein Beschäftigungsverbot im Sinne des MuSchG (2).

Das ärztliche Zeugnis muss klar abgefasst sein und sich auf die Rechtsgrundlage beziehen. Art, Umfang und Dauer der Beschäftigungsverbote und -beschränkungen sind zu vermerken. Es besteht die Möglichkeit, ein totales oder ein partielles (nur bestimmte Tätigkeiten oder Zeiten) Beschäftigungsverbot auszusprechen.

Das arbeitsplatzbezogene generelle Beschäftigungsverbot nach § 4 MuSchG zielt nicht auf den Gesundheitszustand der werdenden Mutter ab, sondern auf die Tätigkeit und ihre Auswirkungen auf die Schwangerschaft. Der Arbeitgeber hat nach der Mutterschutzverordnung und weiteren Rechtsvorschriften eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Dabei hat er Art, Ausmaß und Dauer einer Gefährdung zu analysieren und entsprechende Schutzmaßnahmen (bis hin zur Umsetzung oder gar Freistellung) abzuleiten. Dies kann auf schriftlichem Weg fachkundigen Personen übertragen werden. In der Regel ist der Betriebsarzt aufgrund seiner Fachkompetenz einbezogen. Die Beschäftigungsverbote sind im MuSchG aufgeführt und in der Mutterschutzverordnung konkretisiert. Kann eine Schwangere nicht mehr an ihrem Arbeitsplatz eingesetzt werden, kann der Arbeitgeber sie nach billigem Ermessen umsetzen (3).

Im Gegensatz zum individuellen wird das generelle Beschäftigungsverbot somit nicht vom betreuenden Arzt, sondern vom Arbeitgeber auf Grundlage „seiner“ Gefährdungsbeurteilung und meist in Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt ausgesprochen.

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Re: @Mellomania: tu dir bitte einen Gefallen...

Antwort von Ti0717 am 15.07.2018, 22:23 Uhr

Du arme, ich habe unter deinem Namen sämtliche, unangemessene und völlig falsche Kommentare in verschiedenen Foren von RUB nachlesen können. Am liebsten ist dir das Thema BV oder auch Kinder mit ADHS. Du hast echt überhaupt keine Ahnung. Aber sicher ist, das du irgendein sehr großes Problem hast. Ich habe dich bei RUB gemeldet, ich hoffe die löschen deinen Account. Ohne dich wäre es hier sehr viel schöner

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das sehe ich auch so anni

Antwort von mellomania am 15.07.2018, 22:24 Uhr

:-)

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Re: @Mellomania: tu dir bitte einen Gefallen...

Antwort von Ti0717 am 15.07.2018, 22:25 Uhr

Hey Anni, du hast recht. Bloß stänkert sie über all rum. Brauchst bloß ihren Namen bei der Suchfunktion eingeben, die eckt mit ihrer Dummheit überall an. Ich habe sie jetzt mal gemeldet, ich hoffe sie wird aus dem Verkehr gezogen.

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hast du fein gemacht :-)

Antwort von mellomania am 15.07.2018, 22:26 Uhr

wer hier nun gefrustet ist, ist die frage gell? wer so weit geht, andre zu melden, hat echt ein problem. arm bin ich sicherlich nicht. aber du. ich wünsche dir noch viel spaß beim nachlesen sämtlicher falscher antworten von mir! hast du ahnung? cool! dann teile sie doch mal fachmännisch mit!

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wie gesagt, bravo!!

Antwort von mellomania am 15.07.2018, 22:27 Uhr

bringt dir nur leider nichts :-) aber wenn es dich glücklich macht, andre als dumm zu bezeichnen, dann bitte. respektvoll ist anders :-) bis bald!

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Re: @Mellomania: tu dir bitte einen Gefallen...

Antwort von Ti0717 am 15.07.2018, 22:32 Uhr

Dir ist wirklich nicht zu helfen
Mach’s gut

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Re: @Mellomania: tu dir bitte einen Gefallen...

Antwort von blue-pearl88, 5. SSW am 15.07.2018, 22:32 Uhr

@ Ti0717
"die eckt mit ihrer Dummheit überall an"

Dein Ernst???

Sorry aber dazu fällt mir auch gerade nichts mehr ein...

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Re: @Mellomania: tu dir bitte einen Gefallen...

Antwort von Ti0717 am 15.07.2018, 22:44 Uhr

@bluepearl: was meinst du?
Zu dieser Person fällt mir nichts passenderes ein. Sie schreibt völlig falsche Kommentare zu äußerst wichtigen und empfindlichen Themen mit einer Selbstverständlichkeit, da dreht sich mir der Magen um. Ich finde da passt sowohl „Dummheit“ als auch „anecken“ sehr gut.

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Ich bin schockiert!

Antwort von isabella24 am 15.07.2018, 23:01 Uhr

Jetzt hab ichs verstanden mit Hormon lassen grüßen

Hach medls. Ich hab jetzt eine Stunde Kopfschüttelnd die treads gelesen und musste teils lachen und teils mich ärgern.

Jetzt seit doch nicht so garstig zu einander!

Seits lieb zu einander, wir sind do h alle erwachsen und können doch uns gegenseitig akzeptieren wie wir sind.


Gute Nacht ihr lieben

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So und nicht anders

Antwort von Anni_S am 15.07.2018, 23:26 Uhr

Ohne Text

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