Geschrieben von dicki86, 13. SSW am 28.04.2010, 18:50 Uhr |
mal ne frage
hallo ihr lieben finde hier etwas nicht hoffe ihr könnt mir helfen, im mutterschutzgesetz steht doch das man nicht mehr wie 5 kg tragen darf,kann mir einer sagen welcher Paragraph?????????????? danke schon mal
Re: mal ne frage
Antwort von sandra.k., 12. SSW am 28.04.2010, 18:58 Uhr
Mutterschutzgesetz: §§ 2 Abs. 2 u. 3, 4 Abs. 1 u. 2 Nr. 1, 2 u. 3 sowie § 8 Abs. 1 u. 4
Re: mal ne frage-und hier der absatz dazu
Antwort von sandra.k., 12. SSW am 28.04.2010, 18:58 Uhr
Für werdende oder stillende Mütter, die ständig stehen oder gehen müssen, ist eine Sitzgelegenheit zum kurzen Ausruhen bereitzustellen. Bei ständig sitzender Tätigkeit sollte die Möglichkeit zu kurzen Unterbrechungen gegeben sein. Außerdem sollten Liegeräume bzw. Sanitätsräume mit entsprechender Einrichtung vorhanden sein. Regelmäßiges Tragen und Heben von Lasten über 5 kg oder gelegentliche Belastung mit 10 kg sollte vermieden werden. Nach Ablauf des 5. Schwangerschaftsmonats sind Arbeiten, bei denen sie ständig stehen müssen auf 4 Stunden täglich zu beschränken. Die Exposition von Hitze, Kälte, Nässe und auch von Stäuben ist zu vermeiden. Gleiches gilt für Arbeiten, bei denen sie sich häufig strecken, beugen oder gebückt halten müssen (Mutterschutzgesetz: §§ 2 Abs. 2 u. 3, 4 Abs. 1 u. 2 Nr. 1, 2 u. 3 sowie § 8 Abs. 1 u. 4).
Re: mal ne frage-und hier der absatz dazu
Antwort von dicki86 am 28.04.2010, 18:59 Uhr
vielen dank!!!!!!
Re: mal ne frage-und hier der absatz dazu
Antwort von sandra.k., 12. SSW am 28.04.2010, 19:07 Uhr
gerne