Geschrieben von Nina1719, 33. SSW am 06.05.2019, 19:03 Uhr |
kurze Elterngeldfrage
Huhu,
Elternzeit muss er mindestens 7 Wochen vorher beantragen, reicht also dann nächstes Jahr.
Elterngeld wird maximal 3 Monate rückwirkend gezahlt, soweit ich weiß. Da reicht es dann auch, wenn ihr das nächstes Jahr macht. Nur rechtzeitig genug, damit das Geld dann auch passend da ist und ihr nicht auf einmal ganz ohne da steht. Aber jetzt muss er noch nichts beantragen.
LG
- kurze Elterngeldfrage - Mamizi, 33. SSW 06.05.19, 14:59
- Re: kurze Elterngeldfrage - caruscha, 36. SSW 06.05.19, 18:46
- Re: kurze Elterngeldfrage - Nina1719, 33. SSW 06.05.19, 19:03
- Re: kurze Elterngeldfrage - Mamizi, 33. SSW 06.05.19, 21:35