Geschrieben von Zauberlein am 05.07.2023, 15:51 Uhr |
Kündigungsschutz frage
Hallo aus dem Juli Bus ,
Nein ab der Bekanntgabe bei deinem AG darfst du auch in der Probezeit nicht gekündigt werden!
Innerhalb 14 Tagen muss die Kündigung sogar zurück gezogen werden , wenn du es erst dann deinem AG sagst .
Paragrafen findest du im Internet.
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- Kündigungsschutz frage - Tulpe2023 03.07.23, 20:28
- Re: Kündigungsschutz frage - Ameliawilliams 03.07.23, 21:44
- Re: Kündigungsschutz frage - Deana, 14. SSW 03.07.23, 22:19
- Re: Kündigungsschutz frage - Zauberlein 05.07.23, 15:51
- Re: Kündigungsschutz frage - sanne87 16.07.23, 23:36
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