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Geschrieben von SulaSu, 24. SSW am 04.05.2021, 19:09 Uhr

Krankschreibung/BV bei auslaufender Stelle

Liebe Mitschwangere,

ich hätte eine "technische" Frage im weitesten Sinne in Sachen Finanzen.

Da es mir seit Beginn der SS immer wieder extrem übel ist, mit zT tagelangen Brechanfällen und häufiger sehr hartnäckiger Migräne, habe ich mich nach einigem Kampf mit mir selbst (und v.a. einem 8-tägigen! Migräneanfall mit zT Brechen ) entschlossen meine Ärztin wieder um Krankschreibung bzw. Beschäftigungsverbot zu bitten, da ich hier nicht wirklich ein Ende sehe. Sie wäre wohl auch zu beidem bereit. Ich war schon einige Wochen krankgeschrieben, dann wieder berufstätig bzw. im Urlaub.

Allerdings läuft einige Wochen vor dem eintretenden Mutterschutz meine aktuelle Stelle aufgrund Befristung aus. Mir ist unklar, wie die finanzielle Absicherung im Falle eines BV aussehen würde und recherchiere bislang erfolglos. Bei Krankschreibung ist mir alles klar, diese müsste bis zum Beginn der Mutterschutzfrist reichen, um Krankengeld statt ALG und dann dem ALG entsprechendes Mutterschaftsgeld zu bekommen. Wie würde es bei BV aussehen, wenn dieses länger ausgestellt wird, man aber zwischendrin arbeitslos wird? Ist das evtl. sogar vorteilig oder greift es im Gegenteil vllt gar nicht und endet dann einfach mit auslaufender Stelle? Hat jemand von euch Kenntnisse oder Erfahrungen dazu?

Vielen lieben Dank für eure Berichte!

 
6 Antworten:

Re: Krankschreibung/BV bei auslaufender Stelle

Antwort von Grinsekatze90 am 04.05.2021, 20:07 Uhr

Wenn ich da jetzt nicht völlig falsch informiert bin, dann funktioniert das BV ähnlich wie die Krankschreibung, aber mit dem Unterschied, dass man nach 6 Wochen nicht ins Krankengeld wechselt.

Hieße in deinem Fall, dass du bis Auslaufen des Vertrages volles Gehalt bekommst und dann aber als Arbeitlos gehandhabt wirst und somit in ALG rutschst.

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Re: Krankschreibung/BV bei auslaufender Stelle

Antwort von Ell!um am 04.05.2021, 21:58 Uhr

Streng genommen dürfte deine FA dir aus diesen Gründen kein BV ausstellen, sondern eine Krankmeldung, da die Schwangerschaft oder du nicht durch die Arbeit gefährdet wird, sondern du krank bist. Eine Krankmeldung hat immer Vorrang vor dem BV. Falls deine Beschwerden zum Beispiel du die Arbeitsbelastung oder Stress entstehen sieht das natürlich wieder anders aus, dann wäre u.a ein BV möglich.

Wenn du im BV bist, dann bekommst du 100% deines Gehaltes weiter, bis dein Vertrag endet. Danach müsstest du, um ALG 1 zu beziehen, wieder arbeitsfähig sein. Zumindest in der Theorie. Dann bekommst du ALG 1 und Mutterschaftsgeld in Höhe des ALG1. Dein Elterngeld wird dann anhand des BV Gehaltes berechnet. Bekommst du den vollen Monat ALG1 wird dieser mit 0 bewertet und dein Elterngeld dementsprechend minimiert.

Wenn du Krankgeschrieben wirst fällst du nach 6 Wochen ins Krankengeld. Dieses ist weniger als das Gehalt des BV. Das Krankengeld wird auch über das Ende deines Vertrages hinaus gezahlt. Bei der Elterngeldstelle muss du belegen das deine Krankheit durch die Schwangerschaft bedingt war, so wird der Zeitraum des Krankengelds ausgeklammert und dein vorheriges Gehalt berücksichtigt.

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Re: Krankschreibung/BV bei auslaufender Stelle

Antwort von SulaSu, 25. SSW am 05.05.2021, 9:21 Uhr

Vielen lieben Dank! Sagen wir es mal so... durch Arbeitsbelastung/Stress wird das Ganze noch viel extremer, da es enorm triggert, bzw. effektives Arbeiten ist undenkbar in dem Zustand, hab es vor dem Urlaub ein paar Wochen ausprobiert und mich durchgequält (weil ich kein Krankengeldfall werden wollte und BV noch kein Thema war).

Ich ziehe das Fazit, dass die Krankschreibung in meinem Fall nicht nur evtl. zutreffender ist, sondern auch vorteiliger, da das Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes gezahlt würde. Krankengeldfall tritt bei mir zeitlich zufällig eh etwa mit Auslaufen der Stelle ein.

Verstehe ich also richtig, dass das Gehalt des BV eben nicht über den Vertrag hinaus gezahlt wird/werden könnte (da Arbeitsvertrag Grundlage dafür) - das im Gegensatz zum Krankengeld als Versicherungsleistung?

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Re: Krankschreibung/BV bei auslaufender Stelle

Antwort von Anna287 am 05.05.2021, 9:41 Uhr

Der Arzt kann dir kein Beschäftigungsverbot geben nur der Betrieb, außer es gibt eindeutige Verstöße das du wegen der Schwangerschaft die Tätigkeit nicht ausführen kannst (nach Mutterschutzgesetz nicht Krankheit/ Übelkeit) aber dann ein Vorübergehendes. Aber dann wird automatisch Betrieb eingeschaltet und der muss Gegenstellung bringen oder neuen Arbeitsplatz anbieten wenn möglich (den darfst du nicht ablehnen, wenn er nach Mutterschutz gesetz entspricht) meist wird dann auch Betriebsarzt, ... eingeschaltet. Bei Beschäftigungsverbot muss der Betrieb deinen Lohn weiter Zahlen und kann das Geld von der Krankenkasse zurück fordern.

Das was du andeutest bist du Krank und kannst dich von der Frauenärztin krankschreiben, bekommst halt nach zusammen rechen wenn du über 6Wochen wegen schwangerschaft Krankschreibung weniger Geld.
Wenn dein Vertrag in der Arbeit ausläuft bekommst du Arbeitslosengeld.
Ich glaube der Betrieb muss nicht weiter Zahlen auch wenn du BV bekommst da du ja nicht angestellt mehr bei ihm bist und die Agentur für Arbeit für dich zuständig ist und könnte auch dir eine Stelle/ Arbeitsplatz anbieten solange es der Mutterschutzgesätz erlaubt ist. Also bekommst da eher Arbeitslosengeld da du ja arbeiten könntest.

Außer du Arbeitest momentan als Krankenschwester, Erzieher, Lehrer wo zu viel Kontakt mit Leuten hast und das nicht vermeiden lässt, dann hättest aber schon Zeit Anfang ein BV.

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Re: Krankschreibung/BV bei auslaufender Stelle

Antwort von SulaSu, 25. SSW am 05.05.2021, 10:56 Uhr

Die Ärztin könnte mir wohl ein individuelles BV ausstellen. Ich bekam schon nach kurzer Krankheit in der SS vor einiger Zeit den Antrag unangefordert von meiner Krankenkasse zugesandt, darin wird als Bsp u.a. auch Übelkeit genannt. Alles in allem, auch nach eurem Input, werde ich mich aber krankschreiben lassen, das BV hat bei mir wohl keinerlei Vorteile. Zumal wie gesagt das Stellenende zufällig zeitgleich mit Eintritt ins Krankengeld zusammenfällt. Ich bekomme dann also mehr Krankengeld als ich ALG 1 bekäme. Es geht nur um 6 Restwochen. Natürlich geht es v.a. um die Gesundheit, aber auskennen, was auf mich zukommt, würde ich mich schon vorher gerne. Außerdem verstehe ich nicht ganz, wer das Mutterschaftsgeld in meinem Fall bei BV zahlen würde. Vielen Dank nochmals für eure Erfahrungen, gerne Nachträge, wenn euch noch was einfällt! Liebe Grüße

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Re: Krankschreibung/BV bei auslaufender Stelle

Antwort von Ell!um am 05.05.2021, 15:38 Uhr

Wenn du ins BV gehst (was definitiv auch über den FA geht, wollte meine nämlich auch nach mehrfachen Blutungen) endet das BV mit auslaufen deines Vertrages. Danach kannst du ALG 1 beantragen. Das Mutterschaftsgeld wird dann ihn Höhe vom ALG 1 gezahlt. Das Elterngeld wird dementsprechend gemindert, jedoch hast du innerhalb der Schwangerschaft mehr Geld (BV). Melde dich auf jeden Fall frühzeitig arbeitslos, damit du nach dem Elterngeld Bezug, wenn eine Betreuung gesichert ist, ALG 1 beziehen kannst.

Bekommst du Krankengeld wird dieses auch über das Vertragsende gezahlt. Das Mutterschaftsgeld wird in Höhe des Krankengeldes von der Krankenkasse gezahlt.

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