August 2017 Mamis

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Geschrieben von Schwottin, 19. SSW am 06.03.2017, 11:03 Uhr

Kitasuche und was damit verbunden ist.

Was meinst du mit Behörde die das bewilligen muss?
Bei uns (RP Kreis) kann man das Kind erst nach der Geburt auf die Warteliste setzen. Allerdings wird erst im März 18 entschieden ob wir nen Platz ab September 18 bekommen. Da spielt der Wartelistenplatz scheinbar ne untergeordnete Rolle. Eher wie lange man das Kind abgeben möchte bzw. zu wieviel Prozent die Elternteile berufstätig sind, soziale Komponenten, ob großeltern in der Nähe sind, wieviel Kinder in der Familie sind....ich möchte das Kind eigentlich nur Teilzeit in ne Krippe geben aber man muss dann trotzdem nen Ganztagesplatz bezahlen. Ich will auch deswegen nicht ganztags arbeiten gehen...
Aber das Kind auf die Warteliste setzen ist ja erstmal nicht falsch.

 
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