November 2010 Mamis

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Geschrieben von sonji, 15. SSW am 02.06.2010, 10:25 Uhr

Kennt sich jemand aus bei der Elternzeit für Väter?

Elternzeit muss ja 7 Wochen oder so vorher schriftlich beim Arbeitgeber angemeldet werden. Soweit ich das verstanden habe, kann die Elternzeit erst nach Mutterschutz genommen werden.

Mir wäre es am liebsten, wenn mein Mann nach der Geburt einen Monat bei uns zu Hause wäre, ihm auch.

Allerdings ist das ja nach den gesetzlichen Vorschriften nicht möglich. Ich weiß ja nicht, wann das Kind kommt und kann so auch keine 7 Wochen vorher die Elternzeit anmelden ... Außerdem weiß ich nicht, ob mein Mann überhaupt Elternzeit nehmen kann, wenn ich noch in Mutterschutz bin.

Für uns wäre es halt so am sinnvollsten, also für mich wäre es die größte Hilfe, wenn mein Mann das direkt nach der Geburt nimmt.

Kennt sich jemand aus?? Ich steh irgendwie grade auf dem Schlauch ...


Sonja

 
9 Antworten:

Re: Kennt sich jemand aus bei der Elternzeit für Väter?

Antwort von Wuuuschel, 19. SSW am 02.06.2010, 11:07 Uhr

Hab mal ein bißchen gegoogelt, das hier unten war das konstruktivste

http://forum.gofeminin.de/forum/matern1/__f86795_matern1-Elternzeit-des-Vaters-die-ersten-2-Monate-nach-der-Geburt.html

LG Wuschel

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Re: Kennt sich jemand aus bei der Elternzeit für Väter?

Antwort von kissy1981a, 17. SSW am 02.06.2010, 11:09 Uhr

also die elternzeit zählt/kann zählen soweit ich weiss ab dem tag der geburt des kindes.
er kann dann auch gleich nach der geburt elternzeit nehmen, ich war bei meiner tochter auch zuhause und trotzdem hat mein mann damals elternzeit genommen- er war allerdings noch teilzeit bzw auf abruf/ bei notfällen in der firma weiter arbeiten.

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Re: Kennt sich jemand aus bei der Elternzeit für Väter?

Antwort von irka09, 18. SSW am 02.06.2010, 11:30 Uhr

wir machen es so das mein mann den kompletten noember urlaub nimmt. so ist er da wenns losgeht und kann mich selber ins KH bringen und bei der geburt dabei sein, und er kann so ohne stress die ersten wochen nach der geburt da sein.

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guck mal hier...

Antwort von Zwerg2010, 17. SSW am 02.06.2010, 12:36 Uhr

...beim Bundesministerium für Familie... findest du Broschüren zum Thema Mutterschutz und Elternzeit, die du dir kostenlos zuschicken lassen kannst:

http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/BMFSFJ/Service/Publikationen/publikationsliste.html?suchtext=Elternzeit&suchbereich=&suchformat=

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Re: guck mal hier...

Antwort von sonji, 15. SSW am 02.06.2010, 13:05 Uhr

Vielen Dank, ich wurste mich da heute mal durch!

Notfalls ruf ich dort einfach mal an, aber ich glaub so außergewöhnlich ist die Situation gar nicht, da wird sich schon ne Info finden.



Sonja

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Vatter kann ab dem Tag nach der Geburt Elternzeit nehmen...

Antwort von Zwerg2010, 17. SSW am 02.06.2010, 13:23 Uhr

Die Elternzeit des Vaters kann bereits während der Mutterschutzfrist, frühestens am Tag nach der Geburt des Kindes, beginnen.

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Re: Vater kann ab dem Tag der Geburt Elternzeit nehmen, nicht danach...

Antwort von Book, 17. SSW am 02.06.2010, 13:40 Uhr

Hi,

es zählt der Geburtstag. Wenn dein Kind an einem 15.11. geboren wird, kann er immer nur ab dem 15. eines Monats (15.04., 15.06. etc) die Elternzeit nehmen. Er muss die nur bis zum 13. Lebensmonat angefangen haben zu nehmen.

Mein Mann nimmt auch wieder Elternzeit. Bei unserem Sohn hatte er direkt nach der Geburt einen Monat genommen den er komplett zu Hause geblieben ist und den danach ist er 30 Stunden arbeiten gegangen. Denn die Männer müssen BEIDE Monate nehmen, einer alleine geht nicht! Er muss von Anfang an angeben, wann er die beiden Monate nehmen möchte. Er kann die auch splitten. Und er ist hingegangen und hat 7 Wochen vor dem ET ein Formloses schreiben seinem AG gegeben und die ELternzeit so schon mal angemeldet. Das die Kinder ja nicht pünktlich immer kommen wissen die ja auch. Und unser Sohn kam 1,5 Wochen vor ET und das war kein Problem.

Lieben Gruß
Micha

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komische Regelung...

Antwort von Zwerg2010, 17. SSW am 02.06.2010, 16:31 Uhr

...wo soll das stehen, dass der Vater immer nur zum 15. eines Monates Elternzeit nehmen kann? Es kann sein, dass der Betrieb deines Mannes dies individuell so geregelt hat, aber es ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Normalerweise ist es kein Problem sich die Elternzeit auch zu teilen und zu splitten usw. - solche "Späße" und Extra-Wünsche müssen jedoch mit dem Arbeitgeber abgesprochen werden. Außerdem können sich beide Elternteile auch Elternzeit bis zum 8. Lebensjahr des Kindes "aufheben" oder "vorbehalten", allerdings kommt es auch hierbei auf den Arbeitgeber an.

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@ Zwerg

Antwort von Book, 17. SSW am 03.06.2010, 20:13 Uhr

Das hat mit dem Geburtsdatum von deinem Kind zu tun. Wird dein Kind an einem 15. oder 11. oder 07. des Monats geboren, kann man nur seine Elernzeit an einem 15. oder 11. oder 07. eines Monats beginnen. Und das Elterngeld wird nicht irgendwann ausgezahlt, sondern in den ersten 12 bzw. 24 Monaten. Nicht irgendwann später. Die Elternzeit kann man sich aufteilen, das stimmt. Und bis zum 8. Lebensjahr nehmen. Aber das Elterngeldist eine andere Sache.
Das ist das Gesetz, das kann sich der AG so nicht aussuchen.

Lieben Gruß
MIcha

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