von JanneKiese am 27.10.2023, 23:55 Uhr |
Kennt sich hier jemand mit Unterhaltszahlungen aus ?
Sollte er eh schon nur den Mindestsatz zahlen, wonach es hier wegen des geringen Selbstbehalts klingt, würden die Unterhaltszahlungen in Zukunft auf drei Kinder aufgeteilt werden, auch wenn ihr zusammenlebt, sodass die zwei Kinder aus vorheriger Beziehung erstmal weniger bekämen (bei einem Unterhaltstitel ist es nicht ganz so einfach, sondern muss übers Gericht laufen). Wenn dein Partner dann weniger zahlen kann, als der UV wäre, springt das Jugendamt für die zwei Kinder auf früherer Beziehung ein und dein Partner sammelt dort Schulden an bis er irgendwann in der Lage ist, diese zurückzuzahlen! Für euer gemeinsames Kind würde das Jugendamt hingegen nur einspringen, wenn du das beantragst, weil ihr getrennt seid, die steht also Zusammenlebens kein UV zu, aber je nach euren Einkünften evtl. Wohngeld etc (Unterhaltsschulden können Übriges auch nicht in eine Insolvenz eingebracht werden, sondern müssen früher oder später gezahlt werden!)
- Kennt sich hier jemand mit Unterhaltszahlungen aus ? - Tulpe2023, 27. SSW 26.10.23, 7:09
- Re: Kennt sich hier jemand mit Unterhaltszahlungen aus ? - Waha9, 35. SSW 26.10.23, 10:45
- Also alle drei Kinder werden gleichwertig behandelt - misses-cat 26.10.23, 11:28
- Re: Kennt sich hier jemand mit Unterhaltszahlungen aus ? - JanneKiese 27.10.23, 23:55
- Re: Kennt sich hier jemand mit Unterhaltszahlungen aus ? - angi13 03.11.23, 13:29