Dezember 2023 Mamis

Dezember 2023 Mamis

Mein Postfach

Redaktion

 

von JanneKiese  am 27.10.2023, 23:55 Uhr

Kennt sich hier jemand mit Unterhaltszahlungen aus ?

Sollte er eh schon nur den Mindestsatz zahlen, wonach es hier wegen des geringen Selbstbehalts klingt, würden die Unterhaltszahlungen in Zukunft auf drei Kinder aufgeteilt werden, auch wenn ihr zusammenlebt, sodass die zwei Kinder aus vorheriger Beziehung erstmal weniger bekämen (bei einem Unterhaltstitel ist es nicht ganz so einfach, sondern muss übers Gericht laufen). Wenn dein Partner dann weniger zahlen kann, als der UV wäre, springt das Jugendamt für die zwei Kinder auf früherer Beziehung ein und dein Partner sammelt dort Schulden an bis er irgendwann in der Lage ist, diese zurückzuzahlen! Für euer gemeinsames Kind würde das Jugendamt hingegen nur einspringen, wenn du das beantragst, weil ihr getrennt seid, die steht also Zusammenlebens kein UV zu, aber je nach euren Einkünften evtl. Wohngeld etc (Unterhaltsschulden können Übriges auch nicht in eine Insolvenz eingebracht werden, sondern müssen früher oder später gezahlt werden!)

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzen 10 Beiträge im Forum Dezember 2023 - Mamis
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.