Juni 2011 Mamis

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Geschrieben von katrinchen3780, 36. SSW am 03.05.2011, 7:37 Uhr

kennt das jemand ???:-(((((((((((

lHallo und guten Morgen Ihr Lieben ,

Ich hab mich gestern mit einer Freundin Unterhalten die schon ein Kind hat !!
Die meinte das , daß Elterngeld mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet wird !! So das wusste ich ja , aber sie meinte auch das man dadurch nur 10 einhalb monate Elterngeld bekommt , das heisst mir fehlen am ender meiner Elternzeit 1 und halber monat Geld . Das hiesse ich müsse mir jetzt was von dem Mutterschaftsgeld zurücklegen , damit ich den letzten Monat meine laufenden Kosten decken kann !! Ich find das irgendwie ne ganz schöne sauerei . Mutterschaftsgeld ist doch dazu da da in Mutterschaft das gehalt ausszugleichen !!
Hat da jemand Ahnung von euch !!
Lg Katrin mit Lui im Bauch

 
5 Antworten:

Re: kennt das jemand ???:-(((((((((((

Antwort von reamaus am 03.05.2011, 7:42 Uhr

Huhu :-)

ich habe mich mal aus dem Juni 2010 Forum eingeschlichen *g*

Ja, es ist tatsächlich so, dass du unterm Strich nur 10 Monate volles Elterngeld bekommst.
Mein Sohn ist am 24.06 geboren - ich bakam also bis Ende August Mutterschaftsgeld (8 Wochen nach der Geburt) in der Zeit bekam ich glaub ich 50€ Elterngeld.) Das wird anteilig irgendwie berechnet.
Ab da bekam ich mein Elterngeld - Das erste Mal Ende August -das letzte Mal jetzt Ende Mai. Also Quasi wirklich nur 10 Monate.

Ist echt ne Sauerei.....
Dir noch eine schöne Schwangerschaft :-))

LG, Reamaus mit Milan

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Re: kennt das jemand ???:-(((((((((((

Antwort von Biankita, 34. SSW am 03.05.2011, 8:14 Uhr

Hallo Katrin,

es ist in der Tat so, dass das Mutterschaftsgeld auf das Elterngeld angerechnet wird, dass man auch ja nicht mehr bekommt, als man vorher verdient hat, weißte?
Allerdings passiert das am Anfang deiner Elternzeit, in den 8 Wochen nach errechnetem ET nämlich, für die du ja das Mutterschaftsgeld als Lohnausgleich gezahlt bekommst. Danach wird dann bis zum Ende des 12. Lebensmonats (oder des 14. LM, wenn der Papa noch die Vätermonate nimmt) das Elterngeld gezahlt.
Du brauchst dir also nichts zurücklegen.

LG Bianca

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Aber muss man das EG nicht nachträglich versteuern und dafür was zurücklegen???

Antwort von danjost am 03.05.2011, 9:46 Uhr

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Re: kennt das jemand ???:-(((((((((((

Antwort von nenamaus, 33. SSW am 03.05.2011, 11:32 Uhr

also bei uns wird das elterngeld nachträglich versteuert. meine steuerberaterin hat mir schon mal ausgerechnet wie viel es ungefähr sein wird. damit wir dann nicht so geschockt sind.
hängt auch vom momentanen gehalt und der steuerklasse ab - wieviel man zahlen muß und natürlich ob und was dein partner rückerstattet bekommen würde.

wenn du die möglichkeit hast, würd ich mir das schon mal ausrechnen lassen.

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Na, ein Glück...

Antwort von Biankita, 34. SSW am 03.05.2011, 17:30 Uhr

... dass ich mit meinem Teilzeitlohn unter der Steuergrenze liege und auch mit Elterngeld (das ja dann sowieso niedriger liegt) da auch nicht drüber komme. Das hätte mir noch gefehlt, da irgendwann nachträglich noch was abzudrücken.

LG bianca

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