September 2019 Mamis

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Geschrieben von HeyDu! am 21.08.2019, 21:51 Uhr

Hat hier einer Ahnung von Mutterschutzzeiten?

https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__15.html

§15 Abs. 2 BEEG

Die Zeit der nachgeburtlichen Mutterschutzfrist wird der Elternzeit angerechnet.

Willst Du über den gesamten Zeitraum EG beziehen? Dann denke daran, man verbraucht im Schnitt 2 Basis Monate EG für die Mutterschutzzeit. Bleiben nur noch 10 Monate zum Splitten. Man kommt also nur noch auf 20 Monate. Ist die Mutterschutzfrist länger, kann es dazu führen, dass man 3 Basis Monate für die Mutterschutzzeit braucht, damit blieben nur noch 9 Monate Anspruch auf EG, also 18 gesplittete Monate.

BG

 
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