September 2019 Mamis

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Geschrieben von lucky_me, 39. SSW am 21.08.2019, 20:13 Uhr

Hat hier einer Ahnung von Mutterschutzzeiten?

Hallo,

falls meine Kleine nicht vorher kommt, soll nächste Woche Mittwoch, 28.8. (haben es nochmal von Dienstag auf Mittwoch verschoben) eingeleitet werden. Mein eigentlicher ET ist der 3.9.!

Gehen wir mal davon aus, sie würde dann auch wirklich noch am 28.8. geboren werden, bis wann geht denn dann mein Mutterschutz nach der Geburt? Genau 8 Wochen oder werden die Tage, die sie früher gekommen ist noch hinten dran gehangen?
Also ganz konkret meine Frage:

Ab wann genau würde meine Elternzeit beginnen?

LG Lucky_me

 
6 Antworten:

Re: Hat hier einer Ahnung von Mutterschutzzeiten?

Antwort von -nela- am 21.08.2019, 20:22 Uhr

Die Anzahl der Mutterschutz - Tage, die du nicht nehmen konntest, weil dein Kind früher als der ET kommt, werden an die Mutterschutzzeit nach der Geburt gehängt.

Nimmst du direkt Elternzeit, wird der Mutterschutz angerechnet.
Willst du zb. 2 Jahre zu Hause bleiben, beginnt deine Elternzeit mit der Geburt und endet 2 Jahre später am Tag VOR dem Geburtstag, so dass du AM Geburtstag wieder arbeiten musst...

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Re: Hat hier einer Ahnung von Mutterschutzzeiten?

Antwort von lucky_me am 21.08.2019, 20:27 Uhr

Also mein Plan ist, die Elternzeit (2 Jahre) direkt an den Mutterschutz anzuschließen. Zählt das dann trotzdem ab Geburt oder erst nach Ablauf der Mutterschutzzeit?

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Re: Hat hier einer Ahnung von Mutterschutzzeiten?

Antwort von -nela- am 21.08.2019, 21:31 Uhr

Zählt ab Geburt...

Ich hab beim letzten Kind 3 Jahre ab Geburt bzw halt direkt nach MuSchu genommen, Kind kam 4 Tage vor ET und der 3. Geburtstag war mein erster Arbeitstag (, an dem ich zum Glück Urlaub bekommen hab ;-)...)

Ansonsten schau mal hier, habe mal kurz gegoogelt:
https://trabhardt-arbeitsrecht.de/elternzeit-dauer-kuendigung/

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Re: Hat hier einer Ahnung von Mutterschutzzeiten?

Antwort von HeyDu! am 21.08.2019, 21:51 Uhr

https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__15.html

§15 Abs. 2 BEEG

Die Zeit der nachgeburtlichen Mutterschutzfrist wird der Elternzeit angerechnet.

Willst Du über den gesamten Zeitraum EG beziehen? Dann denke daran, man verbraucht im Schnitt 2 Basis Monate EG für die Mutterschutzzeit. Bleiben nur noch 10 Monate zum Splitten. Man kommt also nur noch auf 20 Monate. Ist die Mutterschutzfrist länger, kann es dazu führen, dass man 3 Basis Monate für die Mutterschutzzeit braucht, damit blieben nur noch 9 Monate Anspruch auf EG, also 18 gesplittete Monate.

BG

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Re: Hat hier einer Ahnung von Mutterschutzzeiten?

Antwort von HeyDu! am 21.08.2019, 22:11 Uhr

Hier ist es schöner erklärt ;-)

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Re: Hat hier einer Ahnung von Mutterschutzzeiten?

Antwort von Baelpama, 36. SSW am 21.08.2019, 23:53 Uhr

Huhu,

D.h. kommt das Kind ein, zwei Tage vor ET, gilt das als dritter Mutterschutzmonat und kürzt die Elterngeldzeit um einen Basismonat oder zwei ElterngeldPlusmonate?
Ja, wir haben es hier gut mit dem Elterngeld usw. aber irgendwie ist es doch echt blöd, dass sich so wenige Tage dann so stark auswirken...

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