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Geschrieben von Elina76, 31. SSW am 23.11.2017, 16:04 Uhr

Frage zu Elterngeld

Hallo Mädels,
obwohl ich schon mal Elterngeld beantragt habe, habe ich nun doch wieder zwei "Fragezeichen".

1.) Man liest immer wieder mal, man soll eine Meldebescheinigung beilegen. Was ist das? Meldebescheinigung von mir oder vom Baby? Und brauche ich die auch, wenn ich einen ganz hunds-ordinären deutschen Personalausweis habe? Oder reicht dann die Kopie vom Perso, und ich brauche dann keine Meldebescheinigung??? Hääää?

2.) Lohnzettel der letzten 12-14 Monate beilegen. Nur die von mir als Antragstellerin, oder auch die meines Mannes? Denn man bekommt ja kein Elterngeld, wenn beide Eheleute gemeinsam mehr als 500.000,- € jährliches zu versteuerndes Einkommen haben (ganz ehrlich: Wer hat denn sowas??? Nur Fußball-Profis, oder???). Muss ich in meinem Antrag auf Elterngeld also auch die Lohnzettel meines Mannes mitschicken, um zu beweisen, dass wir (leider) "geringfügig" unterhalb der 500.000,- € liegen?

Weiß das jemand?

Liebe Grüße!
Elina

 
5 Antworten:

Re: Frage zu Elterngeld

Antwort von Silke2812, 35. SSW am 24.11.2017, 8:55 Uhr

Zu 1 kein Plan leider

War bei der pro familia zwar der hat das kurz mit mir besprochen, dachte aber der gute Mann würde das zusammen mit mir ausfüllen, aber nix da
Muss mich selbst durchboxen.
Bin ihm wahrscheinlich nicht hilfebedürftig genug rüber gekommen.
Sei schlau, stell dich dumm (hilft da wahrscheinlich besser)

Zu 2 so hat ers mir mal gesagt, musst du nur deine Lohnzettel einreichen, letzte 12 Monate vor Geburt.
Bei mir ist dass wahrscheinlich Oktober 2016
Werd aber sicherheitshalber September noch mitschicken.
Partner nur bei Elterngeld Plus
(Korrigiert mich wenn ich falsch liege)

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Re: Frage zu Elterngeld

Antwort von katyy, 29. SSW am 24.11.2017, 13:00 Uhr

Hey,

Wo hast du das mit der Meldebescheinigung denn gelesen?
Bei mir auf dem Infoblatt steht :Vorder- und Rückseite des Personalausweises ODER Pass mit Aufenthaltstitel und Meldebestätigung. Also wird die Meldebescheinigung eigentlich nur fällig, wenn einer von euch nicht die deutsche Staatsangehörigkeit hat, oder? So versteh ich das. Ist aber auch ein Papierkram alles..

Ich hab mal ein Bild angehängt.

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Re: Frage zu Elterngeld

Antwort von Elina76, 31. SSW am 24.11.2017, 13:21 Uhr

Aha. Bei mir steht das auch so, aber nicht so klar mit Absatz und dickem "oder". Deshalb war mir nicht klar, ob das heißen sollte "Perso oder Pass" mit Meldebescheinigung, oder ob es heißen sollte "Perso" oder "Pass mit Meldebescheinigung". Im ersten Fall wäre die Meldebescheinigung zusätzlich zu Perso und zu Pass nötig.

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Re: Frage zu Elterngeld

Antwort von Kakoispper13 am 25.11.2017, 0:03 Uhr

Ich versteh nur Bahnhof!!!!

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Re: Frage zu Elterngeld

Antwort von MaZi.05.08 am 25.11.2017, 11:42 Uhr

Hallo aus dem Septemberbus 2017.
Mein Mann hat die ersten beiden Lebensmonate unserer Tochter Elternzeit genommen und ich 3 Jahre.
Da wir beide angestellt sowie selbstständig sind wurde unser Elterngeld nach dem Kalenderjahr vor der Geburt also 2016 berechnet und dafür brauchten wir.

Gehaltsabrechnungen von 2016
Lohnsteuerbescheid 2016
Gewinn/Verlust Rechnung meines Mannes während der Elternzeit in seiner Selbstständigkeit
Einstellungsbescheid von ALG1 (habe es in 2016 kurz bezogen)
Geburtsbescheinigung
Eine Gehaltsabrechnung mit meinem mutterschaftsgeld
Bescheinigung über das mutterschaftsgeld von der Krankenkasse

Wir haben einige Punkte bei denen wir nicht weiter wussten offen gelassen und sie mit der Dame der elterngeldstelle zusammen ausgefüllt.

Die Unterlagen die wir zum Zeitpunkt der Abgabe noch nicht hatten haben wir einfach nachgereicht.

Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen

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