August 2014 Mamis

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Geschrieben von puppini, 40. SSW am 30.07.2014, 16:14 Uhr

Elternzeit, ich blick nicht durch!!! ;-)

Hallo Ihr lieben,
es ist zwar noch nicht soweit, aber ich wollte nun schonmal den Brief an meinen Arbeitgeber vorbereiten.... Wann beginnt denn nun die Elternzeit? Der Elterngeldantrag bzw. das Elterngeld beginnt doch mit dem Tag der Geburt, oder nicht? Also wird mit dem Mutterschaftgeld verrechnet. Heißt, bei 12 Monaten bekommt man im Grunde nur 10 Monate Elterngeld, also genau bis zum ersten Geburtstag. Beim Arbeitgeber steht aber, dass man 7 Wochen vor Antritt bekannt geben muss, wie lange man in "Elternzeit" geht. Also bis eine Woche nach Geburt.
Versteh ich irgendwie nicht. Beim Arbeitgeber rechnet man also die 8 Wochen Mutterschutz noch drauf. Also erst ab Ende des Mutterschutzes beginnt die Elternzeit beim AG?! Angenommen mein kleiner kommt pünktlich E.T. 2.8.... 8 Wochen drauf wäre der 27.9. bis Mutterschutzende. Ab wann muss ich dann also die Elternzeit beim Arbeitgeber beantragen. Angenommen, ich möchte 14 Monate Elternzeit nehmen?
Muss ich dann also ab 27.9.14 rechnen? Wäre dann Elternzeit bis 27.11.2015?!? Sorry, etwas wirr, aber wer sich aus kennt versteht mich glaube ich ;-)
Ganz lieben Dank, haben ja sicher auch schon ein paar von den schon Mamas ausfüllen müssen ;-)
lg Lena

 
12 Antworten:

Re: Elternzeit, ich blick nicht durch!!! ;-)

Antwort von Mama0811 am 30.07.2014, 17:43 Uhr

Du hast es schon ganz gut getroffen.

8 Wochen nach Geburt bist du im Muschu und die Elternzeit beginnt nach den 8 Wochen. Beim Arbeitgeber musst du 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit, also 1 Woche nach der Geburt die Elternzeit beantragen.

Wenn du 14 Monate nimmst, wäre dein erster Arbeitstag (bei Geburt am 01.08) der 31.09.15.

LG

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Re: Elternzeit, ich blick nicht durch!!! ;-)

Antwort von puppini am 30.07.2014, 22:36 Uhr

Ja aber wenn doch die elternzeit erst 8 wochen nach geburt anfängt,
dann wären doch 14 monate elternzeit bis november oder nicht ?!?
Man ist das doof!

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Re: Elternzeit, ich blick nicht durch!!! ;-)

Antwort von Kleeblatt4, 29. SSW am 31.07.2014, 8:29 Uhr

Hallo :)

*mal einschleich*

Ich glaube du verwechselst grade Elternzeit mit Elterngeld?!?!

Die ersten acht Wochen/ zwei Monate beziehst du Mutterschutzgeld ... und die nächsten ZEHN Monate Elterngeld. Elterngeld läuft nur bis zum ersten Geburtstag des Kindes. Es sind somit 10 und nicht 12 Monate Elterngeld (wenn du dir das Elterngeld nicht auf zwei Jahre aufsplitten lässt).

Elternzeit darfst du nehmen bis dein Kind drei Jahre alt ist ... also im Prinzip auch bis dein Kind den 14. Oder 18. Lebensmonat vollendet hat. Wie du möchtest.
Das dritte Elternzeitjahr kannst du auch mit Absprache deines Arbeitgebers dir bis zum 7. Oder 8. (Bin grad unsicher) Lebensjahr deines Kindes aufsparen. Sofern du nicht verbeamtet bist.

Hoffe, dass das verständlich war.
So habe ich die ganze Angelegenheit verstanden.

;)

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Re: Elternzeit, ich blick nicht durch!!! ;-)

Antwort von Kleeblatt4 am 31.07.2014, 8:36 Uhr

Hab Grad in meinen Unterlagen geschaut ...

Mein Kind kam zum beispiel am 4. Mai zur Welt.
Ich war bis einschließlich 4. Juli im mutterschutz.
Elternzeit begann am 5. Juli bis zum 3. Mai des folgejahres.

Bei mir waren es also zwei volle Monate mutterschutz. Keine acht Wochen.

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@kleeblatt

Antwort von puppini, 40. SSW am 31.07.2014, 8:45 Uhr

Guten Morgen und lieben dank für deine Antwort.
Nein ich hab das nicht verwechselt ;-) ich möchte beim ag 14 Monate elternzeit in Anspruch nehmen. So ca bis Ende Oktober '15. Eigentlich möchte ich nur wissen, welche Daten ich dem ag mitteilen muss, wenn das Kind am zB. 1.8. geboren wird...
Oder muss ich gar nicht schreiben 14 Monate, sondern einfach nur das enddatum der elternzeit?
Lg Lena

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Re: Elternzeit, ich blick nicht durch!!! ;-)

Antwort von puppini am 31.07.2014, 8:50 Uhr

Ah ok und das waren dann also 10 oder 12 Monate elternzeit? Also ab Geburt 12 Monate, oder nach muschutz 10 Monate? Wieviel hast du eingereicht? Oder hat du nur das Datum eingetragen?

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Re: Elternzeit, ich blick nicht durch!!! ;-)

Antwort von Mama0811 am 31.07.2014, 9:10 Uhr

Deinem AG ist egal ob im Brief die genauen Monate oder ein Datum steht.

Du kannst ja sowas schreiben wie "anhand des errechneten Termins möchte ich meinen ersten Arbeitstag am zb 01.10.2015 antreten"

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Re: Elternzeit, ich blick nicht durch!!! ;-)

Antwort von Kleeblatt4 am 31.07.2014, 11:06 Uhr

Ich hatte einen Vordruck und musste das Datum eintragen.
Ist meines Erachtens etwas verständlicher.

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Re: Elternzeit, ich blick nicht durch!!! ;-)

Antwort von Kleeblatt4 am 31.07.2014, 11:09 Uhr

Ich hatte zuerst nur 10 Monate Elternzeit beantragt, die im Anschluss an den zwei.monatigen mutterschutz starteten.
Danach habe ich um ein Jahr verlängert. Diese Möglichkeit hatte ich bei meinem Arbeitgeber und das wusste ich im voraus.

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Re: Elternzeit, ich blick nicht durch!!! ;-)

Antwort von Kirsche1210 am 31.07.2014, 12:53 Uhr

Ich hab zwar den ganzen Wisch erst 2012 letztens ausgefüllt aber irgendwie hab ich was vergessen grad.

Den Abschnitt für den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber, den geb ich erst ab wenn das Kind da ist zum Ausfüllen oder???

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Re: Elternzeit, ich blick nicht durch!!! ;-)

Antwort von puppini, 40. SSW am 31.07.2014, 15:00 Uhr

Bei mir war es so, dass ich direkt ein schreiben von der Kk bekommen hab, dass der Ag gehaltsabrechnung eingereicht hat und anhand dieser das muschutzgeld berechnet wird. Ich musste dann vom Arzt die Bescheinigung noch ausfüllen und das war es auch schon...
Mit der Abrechnung für vor der Geburt, hab ich dann einen Zettel von der Kk zum ausfüllen für den kleinen in der familienversicherung bekommen und muss dann den geburtstermin auch mitteilen.
Vom Ag hab ich jetzt für nach der Geburt nichts mehr bekommen....
Lg Lena

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Re: Elternzeit, ich blick nicht durch!!! ;-)

Antwort von Kirsche1210 am 03.08.2014, 20:51 Uhr

Das ist ja auch der Zettel für das Elterngeld. Da steht halt was vom Zuschuss des AG nach der Geburt. Das meinte ich. Das jetzt vor der Geburt ist klar

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