Oktober 2021 Mamis

Oktober 2021 Mamis

Mein Postfach

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von simsim am 28.05.2021, 9:10 Uhr

Elterngeld / Partnermonate

Hallo ihr Lieben,

ich habe mal eine Frage, wenn auch vllt. eine blöde :-)

Mein Mann und ich machen uns gerade Gedanken wie wir unser Elterngeld beantragen möchten. Bei mir ist sicher, dass ich ab dem 3.ten Lebensmonat wieder in Teilzeit anfangen werde zu arbeiten. Bedeutet, Monate 1 und 2 beziehe ich Mutterschaftsgeld. Ab dem dritten Monat dann ElterngeldPlus zzgl. Verdienst aus Teilzeit.

Nun überlegen wir, die Partnermonate zu nutzen. Und fragen uns, ob man für den Vater für den 1. und 2. Lebensmonat Elterngeld beantragen kann, er diese Monate aber individuell mit seinem Arbeitgeber aufteilt.
Bedeutet er ist im ersten Lebensmonate 3 Wochen zu Hause und arbeitet dann wieder und nimmt die restlichen Wochen dann zum Beispiel im 6. und 9. Lebensmonat. Natürlich bekommt er dann für den ersten und zweiten Lebensmonat kein Gehalt obwohl er arbeitet, aber dafür ja Basiselterngeld.

Das Problem ist, dass der AG von meinem Mann nicht sonderlich begeistert ist, wenn er 8 Wochen ausfällt.

Vllt. kann mir jemand weiterhelfen.

Vielen Dank und viele Grüße

 
2 Antworten:

Re: Elterngeld / Partnermonate

Antwort von wintermild am 28.05.2021, 9:35 Uhr

Elterngeld ist immer so ne komplizierte Sache. Soweit ich mich erinnere kann der Partner diese 2 Monate aufteilen. Die erste Beantragung kann der Arbeitgeber glaube ich gar nicht wirklich ablehnen, jede weitere Änderung/Verlängerung/Verkürzung dann aber schon. Dennoch sind die Eltern da gut geschützt, sodass es schwierig ist es abzulehnen für den AG (hat mir mein Chef mal erzählt). Ihr habt einen Anspruch auf Elternteil, beide, also ist es erstmal zweitrangig wie der AG das findet. Mir ist schon klar, dass v.a. in kleinen Unternehmen das Klima darunter leiden kann...aber diese Zeit mit eurem Kind kommt nie wieder und 8 Wochen vergehen sehr schnell :) aber das muss natürlich jeder für sich wissen...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Elterngeld / Partnermonate

Antwort von miss_melli am 28.05.2021, 11:21 Uhr

Lohnsteurrechtlich gilt nach den Richtlinien, dass das Geld dem Monat zuzurechnen wäre, in dem der Anspruch entsteht und nicht in dem die Zahlung erfolgt ist. Das heißt es würde ggf. doch vom EG abgezogen, obwohl das Gehalt später gezahlt wurde.
Schau da mal in die Richtlinien zum BEEG.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzen 10 Beiträge im Forum Oktober 2021 - Mamis
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.