März 2017 Mamis

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Geschrieben von Quenn, 25. SSW am 28.11.2016, 23:05 Uhr

Elterngeld-Erziehungsgeld, wann, wie, wo?

Hallo ihr lieben,
Ich blick gerade nicht durch...
Ich geh ab 1.2. in Mutterschutz und will 1 Jahr zu Hause bleiben.
Kann mir jemand kurz und knapp erklären, wann und wo ich spätestens Anträge stellen muss.
Beim Arbeitgeber für den Mutterschutz? Bei der Elterngeldstelle das Erziehungsgeld? Den Antrag hab ich heute runter geladen.
Ich dachte immer, ich bin recht fit mit Anträgen und so, aber ich fand alle Seiten im Netz heute ziemlich unübersichtlich...
p.s. Ich habe einen unbefristeten Vertrag und arbeite Vollzeit...
nach einem Jahr will ich in Teilzeit wieder einsteigen.
LG, Anett

 
4 Antworten:

Re: Elterngeld-Erziehungsgeld, wann, wie, wo?

Antwort von sonnenblume105 am 29.11.2016, 5:55 Uhr

Hallo,
werde zwar keine März17-Mami, kann dir hierzu aber was sagen:

Elterngeldstelle: Antrag vorbereiten (vom AG schon mal das Gehalt eintragen lassen auf dem Zettel), nach der Geburtsdatum und Geburtsurkunde dazu und wegschicken.

Kindergeld: genauso

Elternzeit: ist bei euch noch ein weiteres Kind geplant? Ich würde immer (wenn du die restliche EZ nicht aus irgendeinem Grund später noch brauchst) 2 oder 3 Jahre beantragen und nach einem Jahr Teilzeit in Elternzeit beantragen, wenn nicht geplant ist, nach einem Jahr wieder Vollzeit zu arbeiten. Vorteil: Kündigungsschutz und du kannst bei einer weiteren Schwangerschaft die EZ zum neuen Mutterschutz hin beenden und bekommst Vollzeitgehalt im Mutterschutz (immerhin 14 Wochen).
Meldung beim AG: spätestens eine Woche nach Entbindung (auch hier mit Geburtsurkunde).

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Re: Elterngeld-Erziehungsgeld, wann, wie, wo?

Antwort von WerdeneMama2017, 26. SSW am 29.11.2016, 9:26 Uhr

Hey, du kannst dir auch einen Termin bei ProFamilie / Familie in Not (oder wie es auch immer heißen mag) machen. Die Berater setzen sich mit dir hin und füllen selbst mit dir alles aus. Kindergeld soweit, dass du den Rest zu Hause machen kannst.

Lieben Gruß. :)

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Re: Elterngeld-Erziehungsgeld, wann, wie, wo?

Antwort von Juliane2612 am 29.11.2016, 10:18 Uhr

Aber ist es nicht so, wenn ich 2 Jahre Elternzeit beim AG beantrage und nach 1 Jahr in Teilzeit wieder kommen möchte, dass ich dafür keine Garantie habe?
Also der AG könnte doch sagen, dass ich jetzt nicht gebraucht werde oder derzeit keine Stelle frei ist und ich die 2 Jahre zu Hause bleiben muss...
Das hab ich von meiner Kollegin so gehört.

Für mich kommt es jetzt aber nicht in Frage.
Ich werde nach 1 Jahr + 1 Monat wieder in Teilzeit arbeiten gehen und das bleibt dann auch erstmal so. Ich verdiene zwar dann nicht so viel Geld, aber von meinen Arbeitszeiten her ist es besser so. Ich würde jeden Tag bis 18 Uhr arbeiten müssen, außer Mittwochs. Und dafür sind mir meine Jungs noch viel zu klein, als dass sie dann so wenig Zeit mit mir hätten :(

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Re: Elterngeld-Erziehungsgeld, wann, wie, wo?

Antwort von sonnenblume105 am 29.11.2016, 21:35 Uhr

Das weiß ich jetzt nicht, aber bei allen, die ich kenne, wars kein Problem. Reich den Antrag für Teilzeit doch gleich mit der EZ ein, dann kann der AG gleich passend planen.

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