von jume1509 am 08.07.2022, 20:08 Uhr |
Elterngeld 2. Kind
Hallo, du kannst die Mutterschutzfrist vor der Geburt für beide Kinder, die Mutterschutzfrist nach der Geburt des großen Kindes und die Elternzeit bis max. 14 Monate ausklammern. Wobei immer der volle Monat gilt, auch wenn dein Mutterschutz z. B erst am 28. Des Monats angefangen hätte. Musst du sogar genau angeben und wiedersprechen, wenn du es nicht so haben möchtest.
- Elterngeld 2. Kind - Flummi2018 08.07.22, 10:42
- Re: Elterngeld 2. Kind - MamiLu, 19. SSW 08.07.22, 11:04
- Re: Elterngeld 2. Kind - jume1509 08.07.22, 20:08
- Re: Elterngeld 2. Kind - Tess! 11.07.22, 15:48
- Re: Elterngeld 2. Kind - Flummi2018 12.07.22, 19:54
- Re: Elterngeld 2. Kind - Tess! 14.07.22, 7:38
- Re: Elterngeld 2. Kind - Flummi2018 12.07.22, 19:54
Ähnlicher Name wie Cousin
Die Zahl auf der bösen Waage...
Kleiner Zuckertest bei 134, muss ich mir Sorgen machen?
Lackmustest um Fruchtwasser v Ausfluss zu unterscheiden
Jammerpost, fühle mich echt unfähig gerade
4. Corona Impfung
Anträge fürs Baby
Schwangerschaftsdiabetis
@oktober22mami