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Geschrieben von Sonse123 am 28.08.2023, 11:22 Uhr

Einladung zum Vorstellungsgespräch #158

Ihr Lieben,

nachdem es ja viele Monate nicht geklappt hatte mit der Schwangeraft, nahm ich während der Pause meinen Mut zusammen und bewarb mich um eine tolle Stelle.
Mein aktueller Job ist gut, ich habe viele Vorteile, jedoch möchte ich irgendwann schon weiter nach vorne schauen und das Team, naja, zerbröselt eh gerade.
Auf lange Sicht wollte ich eben woanders arbeiten.
Nun habe ich eine Firma gefunden, mich beworben und ausgrechnet jetzt, nachdem ich positiv getestet habe kam die Einladung. Na toll.

Ich würde schon auch jetzt wechseln, würde meine Elternzeit halt verlieren, aber das wäre ok.
Aber jetzt was tun? Ich habe eine Kündigungsfrist zu beachten oder müsste einen Aufhebungsvertrag beim jetzigen Arbeitgeber beantragen.

Opt.1: Gleich im Gespräch erwähnen, dass ich sowieso nächstes Jahr ausfalle? Und darauf hoffen, dass ich zumindest nach der Schwangerschaft nochmal eine Chance bekomme und mich nochmal bewerbe?

Opt 2: Oder warten bis ich eine positive Rückmeldung erhalte und dann erst erwähnen, dass ich schwanger bin und evtl. doch den Job nicht bekomme?

Ich weiß, ich müsste gar nichts sagen, ist aber dem Arbeitgeber ggü nicht fair und nach meiner Elternzeit kann er mich dann entlassen. Und dann ist es komplett verscherzt.
Also Opt 3, komplett verschweigen ist eigentlich nicht drin. ICh tendiere zu Opt 2.
Also erstmal Gespräch führen und abwarten, wenn ich überzeuge, dann die Wahrheit sagen und denen die Entscheidung überlassen?

Viele Gedanken um ungelegte Eier.

 
16 Antworten:

Re: Einladung zum Vorstellungsgespräch #158

Antwort von Pinguina1 am 28.08.2023, 11:31 Uhr

Auf jeden Fall erst mal das Gespräch führen, alles andere kannst du dann immer noch entscheiden…

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Re: Einladung zum Vorstellungsgespräch #158

Antwort von SMü34 am 28.08.2023, 12:49 Uhr

Du glaubst nicht, mir geht es genau gleich! :-)
Etwas andere Vorgeschichte aber der Job wär 100% für mich.
Ich tendiere dazu mal ein Gespräch zu führen und dann entscheide ich welche Option ich wähle!

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Re: Einladung zum Vorstellungsgespräch #158

Antwort von shsa83, 4. SSW am 28.08.2023, 13:20 Uhr

Ich würde Option 2 wählen. Drücke dir die Daumen

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Re: Einladung zum Vorstellungsgespräch #158

Antwort von Lolly88 am 28.08.2023, 13:41 Uhr

Gespräch führen und abwarten. Wobei bei dem Heutigen Fachkräftemangel gibt es bestimmt ne Zusage.

Und dann wartest einfach auf deren Antwort. So bist du auch abgelenkt vom warten auf den FA Termin.

Drück dir die daumen.

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Re: Einladung zum Vorstellungsgespräch #158

Antwort von Sonse123 am 28.08.2023, 13:42 Uhr

Ja, ich werde mal das Gespräch abwarten und einfach schauen.
Es wird kommen, wie es kommen soll.

Drücke dir die Daumen, dass es so läuft, wie du dir wünschst.

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Re: Einladung zum Vorstellungsgespräch #158

Antwort von Sonse123 am 28.08.2023, 14:14 Uhr

Ja, die nächsten 3,5 Wochen wollen gut verbummelt werden bis zum FA Termin.
Und dann das erste Mal das Gummibärchen im US sehen.
Irgendwie habe ich das auch noch nicht so ganz verinnerlicht.

Wann gebt ihr eurem AG Bescheid?

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Re: Einladung zum Vorstellungsgespräch #158

Antwort von Neva212 am 28.08.2023, 16:42 Uhr

Kann ich sehr gut verstehen...
Aber wäre auch für Option 2

Ich soll im Oktober/November in Gehaltsverhandlungen...auch cool mit einem Baby im Bauch habe ich da wohl keine Chancen.
Schlimm als Frau, dass man sich über so etwas überhaupt Gedanken machen muss

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Re: Einladung zum Vorstellungsgespräch #158

Antwort von Sonse123 am 28.08.2023, 19:35 Uhr

Japp, da wird geächzt dass Fachkräftemangel herrscht, aber den Frauen werden ständig Steine in den Weg gelegt in sämtlicher Form.
Mein Lebenslauf ist gut, aber mit 2, bald 3 Kindern muss man fast schon betteln um Chancen zu bekommen.

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Re: Einladung zum Vorstellungsgespräch #158

Antwort von Lolly88 am 28.08.2023, 19:36 Uhr

Wieso? Die 12 Woche erreichst du doch erst Ende Oktober. Vielleicht haut es vorher noch hin.

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Re: Einladung zum Vorstellungsgespräch #158

Antwort von Ellianna am 28.08.2023, 19:53 Uhr

Auch wenn ich immer für Fairness und Offenheit bin: einer Frau wird leider immer noch nichts geschenkt. Ich weiß nicht, was für ein Job das ist, aber ich wüsste nicht, weshalb du das überhaupt erwähnen müsstest? Ich verstehe auch den Einwand nicht, dass man dich nach der Elternzeit entlassen kann bzw. du deine jetzige Elternzeit verlierst?

Arbeitest du gerade gar nicht? Bzw. arbeitest du Teilzeit in Elternzeit?

Ich würde es einfach auf mich zukommen lassen und den positiven Test absolut nicht erwähnen. Das geht den Arbeitgeber im Moment nichts an. Wenn du natürlich vorhast, dann nach der Geburt erst mal 2-3 Jahre auszufallen, dann ist es etwas anderes. Aber wenn dir etwas an deiner Karriere liegt, dann ist doch ein Jahr (oder weniger) Ausfall auch kein Problem für den Arbeitgeber. Wie soll man das sonst machen? Es gibt ja auch noch den Vater, der zurückstecken kann vorübergehend. Bei mir eine Kollegin hat eine Führungsposition erst nach Geburt und Elternzeit angetreten. Sie hat sich (früh) beworben und ist dann direkt in Mutterschutz und nach einem Jahr dann zurückgekehrt. War für niemanden ein Problem. Erwähnt hatte sie die Schwangerschaft nicht.

Aber gut ich kenne ja deine persönliche Situation nicht :) ich denke nur ein Mann hätte da nicht so Skrupel.

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Re: Einladung zum Vorstellungsgespräch #158

Antwort von Neva212 am 28.08.2023, 21:09 Uhr

Das stimmt.. aber dann habe ich mitte/ ende Oktober das Gespräch und komme 2 wochen später mit der Schwangerschaft um die Ecke...
Weiß nicht wie das dann wäre.
Ich meine was Gehalt und so was angeht.. Die Anpassung gibt es schließlich für die bisherige Arbeit als Anerkennung. Klar vllt auch ein bisschen als Ansporn für die Zukunft.
Alles schwierig... mal sehen wie ich es mache.

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Re: Einladung zum Vorstellungsgespräch #158

Antwort von Neva212 am 28.08.2023, 21:11 Uhr

Du solltest dennoch alles für dich behalten und schauen wie es ausgeht. Und du entscheidest ganz allein wann du etwas sagst

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Re: Einladung zum Vorstellungsgespräch #158

Antwort von Sonse123 am 28.08.2023, 22:57 Uhr

Dem AG am ersten AT sagen, dass man in 2 Monaten in Mutterschutz/EZ geht ist schon krass, auch wenn es gesetzlich erlaubt ist.

Zudem hat mein Beruf mit Vertrauen/Ehrlichkeit zu tun. Zu verschweigen, wenn auch gesetzlich zulässig, ist halt nicht loyal, oder sehe ich das falsch?

Der AG hat sich für mich entschieden und ich sage dann achso nö, ich bin erstmal weg.
Muss er ja doch wieder Ersatz einstellen.

In der Theorie und gesetzlich klingt das ja alles ganz toll, die Frau ist geschützt. Aber auch nur bis zu einem gewissen Grad.
Ein AG der Ersatz für eine Neueinstellung suchen muss, wird sich entscheiden müssen.

Ja, es IST nicht mein Problem, dennoch kenne ich den AG nicht gut genug um es einschätzen zu können, wie er reagieren würde.

Es ist meine Natur, ehrlich zu sein, auch wenn ich gefahr laufen sollte, dadurch benachteiligt zu werden.
Dann ist es nicht mein Job.

Umso mehr ich darüber nachdenke, umso klarer sehe ich das alles.

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Re: Einladung zum Vorstellungsgespräch #158

Antwort von Ellianna am 29.08.2023, 6:32 Uhr

Ich weiß auch nicht wie ich das machen würde. Und das Argument zählt natürlich, dass man bei einem AG der einen wegen Schwangerschaft (inoffiziell) ablehnt, gar nicht erst arbeiten wollen würde. Ehrlichkeit finde ich auch wichtig, aber man muss sich auch schützen. Ich würde nicht warten bis kurz vor knapp, wenn das Kind schon fast da ist. Aber im Bewerbungsgespräch würde ich es sicherlich noch nicht erwähnen.

Vielleicht siehst du es mal so: wenn du schon bei deinem AG mehrere Jahre arbeitest und dann schwanger wirst, dann fällst du genauso aus, wie in einem neuen Job. Der AG muss genauso Ersatz suchen, oder halt überbrücken. Es gibt nun mal auch Frauen auf der Welt und das muss ein AG auch leisten können. Der AG sollte ja auch im Idealfall langfristig in seinen AN investieren. Da fällt ein Jahr Ausfall nicht so sehr ins Gewicht. Ich würde auf den Vertrag warten und dann die SS mitteilen. Ich kann aber verstehen, wenn du das nicht möchtest. Ich wollte nur darstellen, dass es auch anders geht und man sich deswegen nicht schlecht fühlen sollte. Hier haben ja alle für Option 2 gestimmt, aber es geht auch anders :)

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Re: Einladung zum Vorstellungsgespräch #158

Antwort von Sonse123 am 29.08.2023, 10:35 Uhr

Ich fand deinen Beitrag richtig und wichtig.
Danke dafür.
Es liegt leider in meiner Natur, sofort ein schlechtes Gewissen zu haben, dadurch habe ich sicherlich die eine oder andere Chance vertan.
Total richtig, der alte AG muss ja auch einen Ersatz einstellen.

Ich werde jetzt erst einmal abwarten, wie sich alles entwickelt.
Da ich noch ganz früh dran bin, je nachdem, wird es sich dann entscheiden.

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Re: Einladung zum Vorstellungsgespräch #158

Antwort von Ellianna am 29.08.2023, 12:13 Uhr

Ich drücke dir auf jeden Fall die Daumen :) fürs Kind und den Job.

Das ist halt irgendwie das Los der Frauen :) wir denken viel mehr nach und an andere und legen uns ein wenig Steine in den Weg. Ich hatte mal früher einen knallharten Mitbewohner. Der wusste genau was er wollte und hat es beim AG dann bekommen. Der hat deutlich mehr verdient als die gleichqualifizierten Studienkolleginnen. Die haben sich immer nicht getraut das zu verlangen, was sie wert sind oder sie dachten sie bräuchten nicht mehr. Von ihm habe ich zumindest ein wenig auch gelernt :)

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