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Geschrieben von Janina2611, 8. SSW am 16.03.2021, 14:55 Uhr

Corona und Arbeit im Gesundheitswesen

Hallo ihr Lieben,
Vielleicht ist hier jemand in einer ähnlichen Situation. Mein Arbeitgeber ist nicht besonders fürsorglich mir seinen Mitarbeitern. Ich bin ab morgen in der 9.ssw und er weiß das. Ich arbeite in einem Sanitätshaus, muss den Leuten Bandagen, orthesen, kompressionsstr. Anmessen und anpassen. Also direkter Patientenkontakt ohne Abstand da Körper Kontakt zwingend notwendig ist. Heute habe ich ihn gefragt ob er nicht etwas schriftliches von meiner Ärztin braucht bzgl. der Schwangerschaft. Ich habe gemerkt, dass er sich drückt einen gefahrenbericht auszufüllen, bei der letzten Schwangerschaft hatte er in diesem gelogen und versucht mich mit gefährlichen Lösungsmitteln arbeiten zu lassen. Morgen muss komplett alleine im Geschäft arbeiten, mit ffp2 Maskenpflicht in meinem Beruf und keiner ausweichmöglichkeit, 8,5 Stunden lang. Ich habe etwas Angst... Was kann ich machen, wenn ich bei meinem Chef gegen eine Wand rede und antworten bekomme wie "stellen sie sich nicht so an"?

 
8 Antworten:

Re: Corona und Arbeit im Gesundheitswesen

Antwort von wintermild am 16.03.2021, 15:10 Uhr

Was für ein Chef! So ähnlich war es bei mir auch. Der Chef war zwar sehr nett, aber die Verwaltung machte Druck. Mein Chef riet mir dann durch die Blume mit dem FA zu sprechen. Dieser hat mir sofort ein BV ausgestellt. Da es eine Risikoschwangerschaft ist und meine Arbeit auch ziemlich gefährlich. Er fand es schon in der letzten Schwangerschaft grenzwertig bis zum Mutterschutz zu arbeiten, ganz ohne Corona. Also wenn es dir ähnlich geht, lass dich beraten, rede mit dem FA oder ggf. einer Gewerkschaft falls du Mitglied bist, die beraten auch immer ganz gut. Du hast als werdende Mutter Schutz verdient, v.a. zu diesen Zeiten!
Alles Liebe

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Re: Corona und Arbeit im Gesundheitswesen

Antwort von Tante_Erna, 21. SSW am 16.03.2021, 17:05 Uhr

Frag nach dem Kontakt zum Betriebsarzt (muss es ja geben) und besprich dein Anliegen mit ihm.
Ansonsten vertraue dich deinem Frauenarzt an.

Das Mutterschutzgesetz gibt eindeutige Vorgaben, aufgrund von Corona, u.a. keine häufig wechselnden Kontakte und die Zumutbarkeit des Tragens von Schutzausrüstung.

8,5h durchgängiges Tragen der FFP2 Maske und ohne Pausen sind beides No-Gos im Mutterschutzgesetz.

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Re: Corona und Arbeit im Gesundheitswesen

Antwort von Ell!um am 16.03.2021, 19:00 Uhr

Also erstmal finde ich dein Chef unmöglich!
Die Gefährdungsbeurteilung muss eigentlich für jede Stelle vorher schon fertig sein, frag doch mal beim Aussichtsamt ob deine Schwangerschaft schon gemeldet wurde.
Ansonsten muss er dir diese zur Verfügung stellen. Die alleine im Laden arbeiten zu lassen darf er nach Mutterschutzgesetz nicht! Du kannst darauf bestehen nicht alleine zu arbeiten. Ich habe deswegen ein BV damals bekommen (habe alleine in einer Außenstelle mehrere Kurse unterrichtet). Wenn es dir nicht gut geht oder du dich hinlegen musst, dann muss jemand da sein der dich vertritt.
Sprich der Aufsichtsbehörde und deinem FA. Vielleicht kannst du auch ein BV bekommen. Schwangere sind stärker gefährdet. Ich finde eine Schwangere sollte keine Körpernahen Tätigkeiten ausführen müssen Vielleicht kannst du ja in die Abrechnung o.ä.

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Re: Corona und Arbeit im Gesundheitswesen

Antwort von camelia14 am 17.03.2021, 13:38 Uhr

Arbeite als Ärztin (Chirurgin) ganz normal im Krankenhaus....;-) ffp2 bis zu 24 h, die Richtlinien widersprechen sich alle.

Angst vor corona hab ich dann Pfizer biontech nichg mehr .

Wg Fehlgeburten in der Vorgeschichte muss ich noch abwarten mit def Bekanntgabe. Aber dein chef das ist grenzwertig

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Re: Corona und Arbeit im Gesundheitswesen

Antwort von Daisy2020, 12. SSW am 17.03.2021, 20:30 Uhr

Ruf beim Regierungspräsidium / Amt für Arbeitsschutz an, die können dir recht detailliert Auskunft geben, bzw dich zur Not unterstützen und eine Arbeitsplatzbegehung vornehmen. Meine Chefin wollte erst auch nichts davin wissen, am Ende habe ich mit dem Regierungspräsidium gedroht,da es rechtlich ziemlich teure Konsequenzen für die AGs geben kann!

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Re: Corona und Arbeit im Gesundheitswesen

Antwort von zitronenmama, 10. SSW am 18.03.2021, 6:03 Uhr

So. Zuallererst...

Besorg dir beim Jugendamt o.Ä. eine Broschüre mit dem Mutterschutzgesetz. Da steht u.A. drin, dass du dich jederzeit hinlegen können musst, ohne dass der Ablauf gestört wird, d.h. du DARFST nicht alleine arbeiten.

FFP2 Maskenpflicht für 8,5h am Stück klingt grausam. Da gibt es bestimmt eine Regelung, wie lange Schwangere die maximal am Stück tragen dürfen, also ruf doch bitte bei deinem Gyn oder der Covid-Infoline an.

Grundsätzlich würde ich mir Hilfe holen. Von meiner Gyn, meiner Hebamme, einer Beratungsstelle die sich auskennt...

Im Ernstfall muss der Arbeitgeber Bedingungen verändern oder dich ins BV schicken.

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Re: Corona und Arbeit im Gesundheitswesen

Antwort von zitronenmama, 10. SSW am 18.03.2021, 6:07 Uhr

Ach, ich hab meinem Mann gerade erzählt, was da bei dir los ist.

Seine Aussage? "Sofort krankmelden. Das Leben des Babies ist wichtiger."

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Re: Corona und Arbeit im Gesundheitswesen

Antwort von Conny27, 12. SSW am 18.03.2021, 21:45 Uhr

Hallo Janina2611,

Das Mutterschutzgesetz tritt in dem Moment für dich in Kraft, sobald du deinen Arbeitgeber über deine SS informierst. Der könnte natürlich sagen er weiß von nix, aber sobald du ihm die Bescheinigung deines Arztes gibst, ist es offiziell.
Das hast du ja, so wie ich es verstehe, noch nicht gemacht. Diese Bescheinigungen sind zwar unverschämt teuer und müssen eigentlich auch vom Arbeitgeber bezahlt werden(12€ bei mir) aber im Zweifel musst du wegen 12€ Bei deinem Arbeitgeber auch kein Fass auf machen. Dann holst du dir die Bescheinigung und legst sie vor.

In dem Mutterschutzgesetz (geändert am 11.November 2020) steht klar drin, dass du als Schwangere während der Arbeitszeit nicht überdurchschnittlich viele Kontakte haben darfst im Vergleich zur restlichen Bevölkerung. Ist dies der Fall muss individuell mit dem Arbeitgeber eine andere Einsatzmöglichkeit besprochen werden. Ist dies nicht möglich muss ein BV ausgesprochen werden.

https://www.stmas.bayern.de/imperia/md/content/stmas/stmas_inet/201111_corona_info_mutterschutz_final.pdf

Das BV muss dir auch der Arbeitgeber aussprechen, wenn du nicht von deinem Frauenarzt als Risikoschwangere eingestuft werden willst. (Könnte relevant sein, wenn du z.B. in einem Geburtshaus entbinden möchtest.)

Zum Thema FFP2 Masken hab ich mal gelesen, dass der Arbeiterschutz vorsieht, dass jede Person (unabhängig ob schwanger oder nicht) nach 2h Tragezeit eine 30 Minütige Pause machen soll. Und das nur 5x/Tag an 4 Tagen die Woche.
Ganz viele denke ich halten das sowieso nicht wirklich ein. Aber schwanger ist es finde ich gerade im ersten Trimester eine Zumutung.

Ich wünsch dir auf jeden Fall, dass sich deine Arbeitssituation bald klärt, dass du im Guten mit deinem Chef auseinander gehen kannst und du bald ein Beschäftigungsverbot erhältst.

Lg Conny27

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