Geschrieben von seestern1978, 13. SSW am 27.07.2014, 20:48 Uhr |
Bissl durch den Wind
Wenn Ihr nicht unbedingt zusammen ziehen wollt und könnt, dann kann doch jeder in seiner Wohnung bleiben und das Kind bei Dir. Das Kind kann nach der Geburt eh nicht bei ihm wohnen, kann er stillen und es Tag und Nacht versorgen? Wohl eher nicht. Du bekommst das alleinige Sorgerecht (unverheiratet und bei dem Beziehungsstatus würde ich kein gemeinsames Sorgerecht festlegen) und er bekommt uneingeschränktes Besuchsrecht. Ich würde dem Kind Deinen Nachnamen geben, solange er sicht nicht zu einer festen Beziehung bekennt. Wenn der Umbau der Wohnung der Eltern fertig ist, dann würde ich mit ihm in das Haus ziehen, wenn er möchte. Du wirst den Unterhalt für das Kind annehmen müssen, denn das ist das Recht des Kindes und wird vom Gesetzgeber so festgelegt, das kannst Du nicht ausschlagen. Ob Dir Unterhalt zusteht, weiß ich jetzt nicht. Bei so etwas ist das Alleinerziehenden Forum sehr hilfreich...
Gruss Katrin
- Bissl durch den Wind - Mugelchen, 14. SSW 27.07.14, 19:06
- Re: Bissl durch den Wind - seestern1978, 13. SSW 27.07.14, 20:48
- Re: Bissl durch den Wind - jackiedesnoo 28.07.14, 9:31
- Re: Bissl durch den Wind - DanniH. 28.07.14, 10:54