Geschrieben von Shelly9, 22. SSW am 13.09.2013, 14:41 Uhr |
betreuungsgeld
Hallo, kennt sich jemand aus wer alles betreungsgeld bekommt? Und wo man das beantragen kann? Ich weiß gar nicht ob ich dazu berechtigt bin.
Und was gibt es außer kindergeld und Elterngeld noch alles?
Liebe grüße
Re: betreuungsgeld
Antwort von Doppelpack2014, 21. SSW am 13.09.2013, 14:58 Uhr
Das betreuungsgeld gibt es erst nach dem elterngeldbezug...erst ab dem 15.Lebensmonat des Kindes.und nachdem die ja die Daten vom Elterngeld haben bekommt man dann rechtzeitig den Antragautomatisch zugeschickt. Ich hab erst vor paar tagen den Antrag zwecks betreuungsgeld für meine Tochter bekommen. Ist also noch massig zeit...und man bekommt das Geld nur wenn man das Kind nicht in die Krippe gibt nach einem jahr
Was gibt es noch alles ?
Antwort von mirico11, 23. SSW am 13.09.2013, 17:39 Uhr
Mutterschaftsgeld ! In manchen Bundesländern gibt es im zweiten Jahr Landeserziehungsgeld ! Alles andere hängt von deiner Situation ab ! Unterhalt / Unterhaltsvorschuss, wenn du vom Vater getrennt lebst. Erstausstattung bei Geringverdienern oder Arbeitslosen, wenns das erste Kind ist oder zum Geschwisterchen ein größerer Altersunterschied besteht in Form von Bargeld von Pro Familia, Arbeitsamt, Diakonie...! Lg
Re: betreuungsgeld
Antwort von Und-sonst-so am 13.09.2013, 19:00 Uhr
Das Betreuungsgeld bekommst du nach dem Elterngeldbezug maximal 22 Monate. Es ist nicht daran gebunden ob du arbeitest. Einzige Bedingung ist, dass dein Kind nicht in einer mit öffentlichen Mitteln geförderte Einrichtung betreut wird.
Re: betreuungsgeld
Antwort von Shelly9, 22. SSW am 13.09.2013, 19:15 Uhr
Danke.
Wie ist es wenn man dass elterngeld splittet? Ich mo gern 2 jahre daheim bleiben, bekommt man dass geld dann erst ab dem 3 jahr? Oder bekomm ich dann gar kein geld?
Re: betreuungsgeld
Antwort von sueles, 26. SSW am 13.09.2013, 19:21 Uhr
Es zählt der Zeitraum in dem du Elterngeld bezugsberechtigt bist, das ist ja nur das erste Jahr, danach gibt es dann, auch wenn du splittest, Betreuungsgeld! Dieses Geld hat ja auch nichts mit dem Einkommen zu tun, sondern ist einzig an die Auflage gebunden, das Kind nicht in einer öffentlich geförderten Einrichtung betreuen zu lassen!