Juli 2012 Mamis

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Geschrieben von MomosWelt, 11. SSW am 16.12.2011, 10:19 Uhr

Beschäftigungsverbote sind schwer zu bekommen!

Also ich habe das Thema bei meiner FA angesprochen. Sie sagt sie stellt diese generell nie aus, denn falls mal überprüft wird etc. kann sie am Ende auf meinem Gehalt sitzen bleiben und das wäre ihr zu teuer.
Habe also angefangen rumzutelefonieren. Habe eine alte FA von mir angerufen, die macht das auch nicht, dann eine normale Ärztin hier in der Umgebung, die das nicht kennt/macht und nun eine weitere Ärztin von mir zu Hause bei der ich kurz vor 12 nochmal zurückrufen soll, bis dahin will die Arzthelferin mit der Frau Doktor sprechen, sie sagte jedoch, dass sie sowas auch noch nicht gemacht haben. Nun habe ich noch eine andere alte FA die ich anrufen kann und dann gehen mir die Ideen aus. Wieso macht das hier keiner? Meine FA meinte, dass sie mich für die gesamte Schwangerschaft krankschreibt, dadurch habe ich allerdings vom Geld her voll die Nachteile :(

 
8 Antworten:

Re: Beschäftigungsverbote sind schwer zu bekommen!

Antwort von emres, 10. SSW am 16.12.2011, 10:38 Uhr

das ist doch totaler quatsch.
was heißt, wenn sie überprüft wird. sie gibt doch einen grund an. sie lügt doch nicht.
ich hatte in der 2. ss ziemlich früh, ab 15.ssw immer einen druck nach unten, der schmerzhaft war, war wochenlang krankgeschrieben und bekam dann ein bv, obwohl es für die ss nicht gefährlich war.
der ag kann sich, kommt auf die größe des betriebes an, von der kk zurückholen. dein gehalt eben. die fä hat damit aber doch nichts zu tun.

schlimm, dass es wirklich solche fä gibt.
ich meine es liegt ja ein grund bei dir vor. punkt aus.

telefoniere mal mit der kk. es kann nicht sein, dass du nun 5/6 monate bis zum muschu krankgeschrieben sein mußt. da bleibt ja bald nichts mehr.
lg Anett
lg Anett

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Re: Beschäftigungsverbote sind schwer zu bekommen!

Antwort von Tweedy1980, 10. SSW am 16.12.2011, 11:18 Uhr

Verstehe ich auch nicht wirklich. Ich habe ein Beschäftigungsverbot erstmal bis zur 14. Woche wegen Blutungen. Und zwei Freundinnen hatten die gesamte SS wegen Frühgeburt bei bei der letzten SS und die andere da sie es einfach nicht mehr geschafft hat mit Kind / Schwanger und Job. Es gibt bei uns auch Teilbeschäftigungsverbote für bestimmte Tätigkeiten oder das man nur noch bestimmte Stundenzahlen arbeitet.
Für den Arbeitgeber und -nehmer ist das BV doch besser. Der Arbeitgeber kann sich nach Ersatz umschauen da er genau den Zeitraum kennt, während die Krankschreibungen ja immer wieder erneuert werden müßen.
Bei uns in der Gegend ist das kein so riesen Problem.
Ich würde an deiner Stelle weiter die Ärzte durchtelefonieren, mich aber auf die Frauenärzte konzentriere. Die haben (sollten zumindest) damit mehr Erfahrung.

LG Tweedy

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Re: Beschäftigungsverbote sind schwer zu bekommen!

Antwort von MomosWelt, 11. SSW am 16.12.2011, 11:26 Uhr

ich habe nun meine gesamten alten ärzte durchtelefoniert. sollte dann bei zweien zurückrufen. in der zwischenzeit hatte ich mit der krankenkasse telefoniert und die fanden das auch sehr albern von meiner fa. na ja... in der zeit hat auch mein früherer hausarzt bei der kk angerufen. beim rückruf sagten die, dass sie sowas machen würden. ich brauche nur das formular von der krankenkasse anfordern und damit zu ihnen kommen, das wäre dann alles kein problem. ich hoffe nun inständig, dass dies wirklich so der fall ist und das ich ab nächster woche den ganzen stress hinter mir habe und mich über meine ss freuen kann.
ich kann einfahc nicht mehr abschalten. ich bekomme die jugendlichen und die wohngruppe nicht aus dem kopf. ich bin ein nervöses und müdes wrack. ich hab solch eine innere unruhe, als müsse ich gleich auf eine bühne gehen und vor 1 mio. menschen ein ständchen bringen.. ist nicht schön und ich hab angst das sich das alles aufs kind überträgt..

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Prüfungen, gemeinschaftliche Kosten

Antwort von björg am 16.12.2011, 11:35 Uhr

Da die gesetzliche Krankenkasse durch gemeinschaftliche Gelder finanziert ist, finde ich es hervorragend, dass geprüft wird, ob die Gelder auch wirklich regelkonform ausgegeben worden sind. Wenn Ärzte unnötige Rezepte, Maßnahmen ausstellen, werden sie da knallhart in Regress genommen (was von der Idee her ja auch richtig ist, denn es geht auf die Kosten der Allgemeinheit und fehlt womöglich wo's nötig ist). Ärzte müssen deshalb schon vorsichtig sein und wenn die Schwangerschaft gut verläuft und es aus medizinischer Sicht keine Veranlassung für ein BV gibt, dürfen sie keins ausstellen.
Ohne, dass ich mich besser damit auskenne, es gibt doch auch die Möglichkeit, dass der AG ein BV ausstellt. Wäre das nicht in diesem Fall vielleicht die Lösung?

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Re: Beschäftigungsverbote sind schwer zu bekommen!

Antwort von niesi88 am 16.12.2011, 14:36 Uhr

das bv wird nicht von der kk finanziert, sondern der AG hat dafür eine Zwangsversicherung abzuschließen, von denen er dann den lohnausfall wiederbekommt. somit wird auch der FA nicht kontrolliert...habe bei meiner letzten ss ab der 14 woche nen BV da ich Altenpflegerin bin und so gut wie nichts mehr tun durfte und mein FA hat von vornherein gesagt als ich schwanger war, dass ich solange ich bei ihm bin mich nicht lange arbeiten läßt, da er nicht daran schuld sein wolle, wenn wirklich was passieren sollte und er es hätte verhindern können.
psychischer streß wirkt sich oft auf ne SS aus, deshalb verstehe ich die äarzte überhaupt nicht, und wer einen guten AG hat (ist bei dir leider nicht so) können diese auch ein BV ausstellen. Dieses kann dann von der eben genannten versicherung überprüt werden, deshalb machen dies AG nicht gern

kann solche Ärzte überhaupt nicht verstehen, egal ob die probleme physisch oder psychisch sind es geht um ein leben und dies sollte geschützt werden, egal wie!!!!!

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Re: Beschäftigungsverbote sind schwer zu bekommen!

Antwort von junimami2001 am 16.12.2011, 15:43 Uhr

-> Beschäftigungsverbot nur DANN, wenn eine
Gefährdung am Arbeitsplatz besteht und Du bist gesund, darfst nur nicht arbeiten um das Kind nicht zu gefährden

Krankenschein DANN, wenn Du ein ziehen im UL etc. hast und deswegen nicht arbeiten darfst.

Wenn Du tatsächlich am Arbeitsplatz gefährdet bist, dafür gibt es Richtlinien, dann muss der AG Dir einen Platz einrichten, bei dem Du nicht gefährdet bist. Wenn das nicht möglich ist, bekommst Du ein Berufsverbot. Wenn dies ganz klar der Fall ist, stellt das ein FA auch aus. Die stellen das nur nicht aus, wenn sie von der Notwendigkeit nicht überzeugt sind. Und das sind scheinbar eine Menge.
Wenn es denn notwendig ist, ist es grundsätzlich durchaus auch üblich, dass der AG das BV ausstellt. Nur leider wird dieser dann vom Gewerbeaufsichtsamt kontrolliert und darauf haben sie keine große Lust. Gezahlt wird das Ganze wenn der AG es ausspricht von der Umlagekasse, also auch kein Problem.

Solange der Arbeitsplatz aber ein "ganz normaler" ist, ohne Gefährdung wie durch Viren bei Arbeit mit Kindern (Erzieher) oder schweren Lasten zu tragen etc., besteht keine Notwendigkeit für ein BV. Selbst Krankenschwestern, die gefährdet sind, bekommen kein BV sondern eine andere Tätigkeit!
Wenn Du Schmerzen etc. hast, bekommst Du eine ganz normale Krankmeldung, da diese der Grund fürs daheimbleiben sind und nicht die Arbeitsstelle.

Natürlich muss ich dazusagen, ich habe nicht das Forum durchrecherchiert, um die Gründe für Deinen BV-Wunsch zu erfahren.
Generell kann ich nur sagen, es gibt klare Richtlinien und den Ärzten sind die gefährdeten Arbeitsplätze, die generell ein BV bekommen, gut bekannt und die bekommen das auch. Wenn sie sich alle sträuben, wird das daran liegen, dass nicht der Arbeitsplatz dein Problem ist sondern die Gesundheit, und dafür gibts eben eine Kranmeldung.

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Re: Beschäftigungsverbote sind schwer zu bekommen!

Antwort von junimami2001 am 16.12.2011, 15:49 Uhr

Achja:

Die korrekte Antwort auf Deine Fragen im Bezug auf den Arbeitsplatz gibt Dir das Gewerbeaufsichtsamt. Je nach Bundesland musst Du googlen. Die Ärzte holen sich auch dort ihre Info. (zumindest die 250, die ich kenne ;D)

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stimmt nur halb

Antwort von björg am 16.12.2011, 16:19 Uhr

AG, die am Umlageverfahren beteiligt sind, können nach Aufwendungsausgleichgesetz bei den Krankenkasse einen Antrag auf Erstattung von Entgeltfortzahlung bei Mutterschaft stellen. Der AG geht zwar in Vorleistung, holt sich die Kosten aber i.d.R. von den KK zurück. Das gilt übrigens auch für die 6 Wochen Muschu vor der Geburt.

Wenn medizinische Gründe dafür sprechen wird vom Arzt ein individuelles BV ausgesprochen. Bei bestimmten Berufsgruppen ist das usus (wenn nicht sowieso bereits vom AG übernommen). Wenn der Arzt aber an einer Gefährdung der Schwangerschaft durch die Beschäftigung zweifelt, darf und wird er auch kein BV aussprechen.

Viele Grüße

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