von Kuschelwundertüte, 8. SSW am 22.07.2019, 10:23 Uhr |
Beschäftigungsverbot
Liebe Neyla
Ein BVB gibt es nur, wenn eine Gefährdung der Gesundheit und des Wohles der Mutter und des Ungeborenen vorliegen und wird ja bis zur Geburt ausgestellt. Übelkeit ist da kein ausreichender Grund für ein BV. Da reicht in der Regel auch eine Krankschreibung aus. Im Normalfall legt die sich ja auch ab der 13/14 SSW wieder und hält nur in seltenen Fällen die ganze SS über an.
So, nun zur eigentlichen Frage. Als ich mit meiner ersten Tochter schwanger war, ging das ganz unproblematisch über meine Frauenärztin. Mein Arbeitgeber hatte damals einen keinen Fragebogen ausfüllen müssen, in dem klar wurde, dass es für mich keinen Schonposten gäbe. Und die Ärztin hat den Rest erledigt. Ging alles ganz einfach und schnell.
Jetzt bin ich ja bei einem neuen Arbeitgeber und der regelt das über den Betriebsart. Für die erste Schwangere gibt es noch einen Schonposten und jede weitere wird direkt raus genommen.
- Beschäftigungsverbot - babymv, 8. SSW 22.07.19, 7:11
- Re: Beschäftigungsverbot - Klee 22.07.19, 9:15
- Re: Beschäftigungsverbot - Neyla2020 22.07.19, 9:22
- Re: Beschäftigungsverbot - Nickit92, 6. SSW 22.07.19, 9:46
- Re: Beschäftigungsverbot - Kuschelwundertüte, 8. SSW 22.07.19, 10:23
- Re: Beschäftigungsverbot - Neyla2020 22.07.19, 9:22
- Re: Beschäftigungsverbot - Zwillinge8 22.07.19, 11:57
- Re: Beschäftigungsverbot - Klee 22.07.19, 9:15