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Geschrieben von Erima am 15.09.2016, 20:38 Uhr

Beschäftigungsverbot ?

Soll morgen zum gyn kommen wegen Blut und Urintest und wegen einer krank Schreibung für den Arbeitgeber.

Ich finde das irgendwie etwas früh ?
Wie ist es bei euch ? Mit der Arbeit. Muss bei euch das auch einer so früh wissen

 
6 Antworten:

Re: Beschäftigungsverbot ?

Antwort von Erima am 15.09.2016, 20:39 Uhr

Ach ganz vergessen.
Die Ärztin hat keine Zeit für mich.
Machen wohl alles nur die Schwestern.

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Re: Beschäftigungsverbot ?

Antwort von pecanpie, 8. SSW am 15.09.2016, 20:46 Uhr

Als was arbeitest du denn Erima? Ich habe mir vorgenommen, bis zum Schluss zu arbeiten - ich habe aber auch einen wunderbaren 30h Job mit freier Zeiteinteilung und die Möglichkeit, meinen Schreibkram zu Hause abzuarbeiten. Bin dann zur Zeit nur 3h auf Arbeit und schreibe die restlichen 3h zu Hause. Besser geht es nicht - Traumjob

Sagen werde ich es meinen Chef erst, wenn die 12 Wochen rum sind.

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Re: Beschäftigungsverbot ?

Antwort von Erima am 15.09.2016, 20:55 Uhr

Ich bin Ergotherapeutin auf einer Geronto Psychiatrische Station tätig.
Psychisch ist es eine ganz schöne Belastung. Körperlich ist es hart aber Einteilbar

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Re: Beschäftigungsverbot ?

Antwort von pecanpie am 15.09.2016, 21:05 Uhr

Ah okay. Wenn du noch nicht ins BV gehen willst, kannst du dann nicht nochmal um ein Gespräch mit deinem Arzt bitten? Du kannst ja sicherlich gut einschätzen, ob deine Arbeit für dich machbar ist oder nicht. Meine Schwester ist ebenfalls Ergotherapeutin bei den älteren Herrschaften und konnte dort auch bis zum Schluss arbeiten (wobei es im psychiatrischen Bereich sicherlich noch ein bisschen was anderes ist - ich weiß ja nicht inwiefern vllt. auch Gefahr von den Patienten ausgeht?). Aber was so die Keime etc. anging, gab es in ihrer Einrichtung keine weiteren Probleme.

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Re: Beschäftigungsverbot ?

Antwort von AnneS. am 15.09.2016, 21:12 Uhr

12 Stunden Nachtdienste in der ambulanten Intensiv. Beatmeten Patient 1 zu 1 Betreuung. Ich bin sofort ins BV gekommen.

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Re: Beschäftigungsverbot ?

Antwort von Lausemaus13 am 15.09.2016, 22:28 Uhr

Hallooooo.
Ich bin zwar nicht mehr bei euch im Bus. Lese aber immer mal gerne mit

Also bei mir ist sofortiges BV durch den Arbeitgeber/Betriebsarzt angesagt. War in der ersten Schwangerschaft schon so.
Bin Fachkrankenschwester für Intensivpflege und arbeite auf einer pneumologischen Intensivstation für ausschließlich Beatmete Patienten.

Fände es schöner wenn eine Schwangerschaft die ersten Wochen geheim bliebe, aber andererseits ist wohl besser. Zu viele Keime und physisch viel zu anstrengend

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