April 2010 Mamis

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Geschrieben von Peggy89, 21. SSW am 16.11.2009, 13:33 Uhr

außerplanmäßig beim Arzt und Outing

Ich war heute bei meiner FÄ und ich bekomme ein Jungen wie schön haben uns total gefreut.
Jetzt kommt das worüber ich total stinkig bin. War bei meiner FÄ weil ich schon lange Rückenschmerzen habe ja auch schon vor der Schwangerschaft aber jetzt besonders doll. Arbeite ja als Fleischereifachverkäuferin und muss täglich 8 Std stehen und leider ohne Pause. Meine Chefin weiß das das nicht erlaubt ist aber es geht nicht anders weil wir so unterbesetzt sind! Ich wollte das meine FÄ mir für die Schwangerschaft ein Berufsverbot ausspricht weil dies das beste für mich und mein Kind wäre aber sie sagt das darf sie nicht sie darf mich nur immer wieder krank schreiben aber denn bekomme ich nach 6 Wochen kein Geld mehr. Wegen meiner Arbeitssituation müsste ich mich an einer Dame in Stralsund wenden und die regelt das mit meiner Chafin das will ich aber nicht das meine Chefin da jetzt auch noch ärger bekommt. Was soll ich jetzt nur tuen kann mir jemand helfen?

 
9 Antworten:

Re: außerplanmäßig beim Arzt und Outing

Antwort von Zahnfee82, 19. SSW am 16.11.2009, 13:45 Uhr

Mmmhhh... ich weiß natürlich nicht wie die Gesetzeslage ist. Ich arbeite als Zahnarzthelferin, zwar nur 4 Stunden die Woche, aber wenn ich mich nicht ausschließlich nur an der Anmeldung aufhalten würde, bekäme ich SOFORT ein Arbeitsverbot! Im Fall eines Verbotes müsste doch deine Chefin für dich bezahlen, oder? Sie sollte sich also überlegen ob sie dir nicht die Ruhepausen gönnt bevor andere Konsequenzen für sie auftreten.
Ich hoffe hier kann dir jemand helfen! Wünsche dir alles Gute!

LG,
Ute

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Re: außerplanmäßig beim Arzt und Outing

Antwort von B.Blümchen, 19. SSW am 16.11.2009, 14:00 Uhr

Habt ihr vieleicht einen Betriebsarzt? Ich habe mein Beschäftigungsverbot auch nicht von meinem Fa, sondern von meinem Arbeitgeber, der ein Attest vom Gesundheitsamt vorliegen hatte, erhalten.
Und wenn das nicht geht, würde ich nochmal mit deiner Chefin sprechen, es gibt nicht umsonst diese Gesetze zum Schutz der Schwangeren, und wenn sie dir nicht entgegen kommt, würde ich an deiner Stelle auch kein schlechtes Gewissen haben, mich krank schreiben zu lassen oder mich an eine Stelle zu wenden, die mir hilft meine Rechte durchzusetzen. Und nach 6 Wochen bekommst du doch nur weniger, nicht gar nichts mehr, oder?

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Re: außerplanmäßig beim Arzt und Outing

Antwort von FelisMam, 19. SSW am 16.11.2009, 14:07 Uhr

Ich kenn mich leider auch nicht so gut aus.Habe aber mal gehört,dass dem Chef durch so ein Beschäftigungsverbot keine weiteren Nachteile entstehen.Er muß kein Gehalt mehr zahlen und bekommt wohl seinen AG-Anteil auch von der KK.Erkundige dich doch einfach malbei deiner KK.

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Re: außerplanmäßig beim Arzt und Outing

Antwort von B.Blümchen, 19. SSW am 16.11.2009, 14:25 Uhr

Das stimmt, bei einem Beschäftigungsverbot enstehen dem AG keine Nachteile, er bekommt das Geld wieder. Nur muß das Beschäftigungsverbot jemand aussprechen und da kann auch die KK nicht helfen, das muß ein Mediziner nachweisen.

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Re: außerplanmäßig beim Arzt und Outing

Antwort von FelisMam, 19. SSW am 16.11.2009, 14:51 Uhr

Aber eigentlich doch der FA,oder???

Fänd ich logisch!

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Re: außerplanmäßig beim Arzt und Outing @Peggy89

Antwort von mamamanuela am 16.11.2009, 14:56 Uhr

Hallo, ich habe mich mal eingeschlichen, bin eine Februar 2009 Mami.
Ich habe mein BV letztes Jahr von meinem Hausarzt ausgestellt bekommen, ebenfalls wegen starker Rückenschmerzen, bin auch Verkäuferin, aber nur in Teilzeit. Aber egal, mein FA wolte mir das auch nicht ausstellen und dann gab mir meine Hebi den Tip mit dem Hausarzt. Habe das Austellen allerdings selbst zahlen müssen, waren 10 Euro. Vielleicht probierst Du das mal, also ich hab meinem HA alles in Ruhe erklärt und er hatte damit kein Problem. Viel Glück! Und Glückwunsch zum Jungen!
LG, Manuela

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Re: außerplanmäßig beim Arzt und Outing

Antwort von Mialee, 21. SSW am 16.11.2009, 15:14 Uhr

Ich hab leider keine Ahnung =/ ABER ich wünsche dir, das es bald besser wird und gratuliere herzlich zum Sohnemann!

lg Yvonne

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Re: außerplanmäßig beim Arzt und Outing @Peggy89

Antwort von melody1, 16. SSW am 16.11.2009, 15:37 Uhr

Hallo Peggy,

tut mir erstmal leid, dass es dir so schlecht geht, ich hoffe es wird bald besser.

So viel ich weiß kann ein Beschäftigungsverbot ausgestellt werden wenn DURCH die Arbeit eine Gefahr für Kind und/ oder Mutter besteht und der Arbeitgeber KEINE Möglichkeit hat, dir eine andere Arbeit zu geben. Hier muss der AG das Gehalt weiterzahlen, ich meine aber es gibt für kleine Betriebe eine extra Klausel z.B. wenns auch mehrere schwangere gleichzeitig gibt, da würde ein kleiner Betrieb ja evtl kaputt gehen. Ein Beschäftigungsver. kann vorübergehend bis der AG eine neue Arbeit für dich gefunden hat oder für die ganze Schwangerschaft ausgestellt werden, allerdings muss dem AG die Chance auch gegeben werden seine Bedingungen zu verbessern.
Das kann der Arbeitgeber selber oder der FA ausstellen.

Mit Rückenschmerzen ist das viell. schwierig, das ist wiederrum eine "Krankheit", deswegen müssten dich die Ärzte evtl eher krankschreiben, damit nach sechs Wochen die Krankenkasse dein Gehalt zahlt, sofern du immer wieder wegen der gleichen Krankheit krankgeschrieben wirst. Wieviel das Krankengeld beträgt weiß ich nicht mehr. Vom Elterngeld her bzw für die Berechnung zählt dann das Geld vor dem Krankengeld.

Ein Bsp. du arbeitest im moblien Pflegedienst und musst in deiner Tour Menschen mit Infektionskrankheiten spritzen, Wunden versorgen, schwere Personen ohne Hilfsmittel aus dem Bett helfen bzw "heben". Deine Chefin hat nur solche Pat. und kann dir keine "leichte" Tour ohne Infektionsgefahr ...geben, in der du nur Strümpfe anziehst und dich nicht ins Büro setzten um Pflegeplanungen zu schreiben. Also kannst du hier nicht weiterarbeiten, es sei denn in zwei Monaten hat die Chefin wieder neue Pat. die du versorgen könntest.

Ich weiß es ist sehr verzwickt und bei dir viell. nicht eindeutig. Ich kann dir auch nur schreiben was ich so mitbekommen habe in meiner letzten Schwangerschaft. Zur Not würde ich mich mal von einem anderen FA beraten lassen. Es ist natürlich extrem schwierig, wenn sich deine Chefin nicht ans Muschugesetz hält. Da wiederrum besteht ja dann viell. doch schon eine Gefahr für dich und das Baby, nur eben ohne das du schon eine Krankheit haben musst. Sorry schwer zu beschreiben.

Ich hoffe ihr bekommt das geregelt und findet einen Weg.

LG Elke

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Re: außerplanmäßig beim Arzt und Outing

Antwort von Kalli36, 19. SSW am 17.11.2009, 9:25 Uhr

Wieviele Angestellte hat deine Chefin?
Bei max. 4 wird sie keine Prüfung des BV veranlassen, weil sie eh dein Gehalt wieder bekommt. In diesem Fall würde ich mich an einen anderen Arzt wenden.
Bei mehr als 4 Mitarbeitern muss sie jedoch dein Gehalt weiterzahlen und hat somit Verlust. Sie könnte dich dann zum sozial-medizinischen Dienst schicken, der prüfen soll, on das BV gerechtfertigt ist. Davor hat die Ärztin sicher Angst, denn auch sie müsste dann ihre Entscheidung begründen. Vielleicht hat sie damit schon einmal schlechte Erfahrungen gemacht.

Ich würde aber gar nicht so sehr auf das lange Stehen rumreiten, sondern vielmehr die Möglichkeit einer Ansteckung mit Toxolpasmose oder Listeriose erwähnen.

Alles Gute!

LG
Kalli

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