Geschrieben von heli89 am 12.11.2023, 20:54 Uhr |
Auch eine Frage bezüglich Elterngeldantrag
Mein Ex-Mann hatte damals auch keine Elternzeit nehmen wollen. Den habe ich auch einfach außen vor gelassen. Was den Steuerbescheid angeht hatte unser Finanzamt Bearbeitungszeiten von 7 Monaten. Ich konnte den also auch nicht einreichen. Ich habe vom Finanzamt eine Bescheinigung bekommen, dass ich meine Steuererklärung pünktlich eingereicht habe aber die Bearbeitungszeit eben so lang ist, das habe ich dann zum Elterngeldantrag geheftet. Ich habe das Elterngeld dann unter Vorbehalt ausgezahlt bekommen. Im Nachgang habe ich den Steuerbescheid eingereicht und die Höhe wurde noch mal überprüft, aber es gab kaum Differenzen, so dass der Bescheid im Nachhinein quasi bewilligt wurde. Sonst wäre das noch mal miteinander verrechnet worden und ich hätte etwas zurückzahlen müssen oder nachgezahlt bekommen.
- Auch eine Frage bezüglich Elterngeldantrag - Tulpe2023, 28. SSW 12.11.23, 8:53
- Re: Auch eine Frage bezüglich Elterngeldantrag - Wunschbaby_2021!, 29. SSW 12.11.23, 10:00
- Re: Auch eine Frage bezüglich Elterngeldantrag - heli89 12.11.23, 20:54