Geschrieben von Wunschbaby_2021!, 29. SSW am 12.11.2023, 10:00 Uhr |
Auch eine Frage bezüglich Elterngeldantrag
Hi. Ja das stimmt. Ich habe zu Beginn meinen Mann auch nicht eingetragen und als es dann soweit war, dass er in Elternzeit gehen sollte, haben wir einen Folgeantrag gestellt. Soweit ich mich erinnere kann man auch den Lohnsteuernachweis von 2022 einreichen, bzw. da konnte man was bezüglich des Nachweises anklicken und ich erinnere mich, dass es da Auswahlmöglichkeiten gab. Liebe Grüße
- Auch eine Frage bezüglich Elterngeldantrag - Tulpe2023, 28. SSW 12.11.23, 8:53
- Re: Auch eine Frage bezüglich Elterngeldantrag - Wunschbaby_2021!, 29. SSW 12.11.23, 10:00
- Re: Auch eine Frage bezüglich Elterngeldantrag - heli89 12.11.23, 20:54