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Geschrieben von Jasemin31, 31. SSW am 29.07.2020, 17:46 Uhr

Arbeitgeber im recht?

Ich checke gar nichts mehr. Nun will mein Arbeitgeber dass ich meinen Urlaub (4 Wochen) „mal eben“ im Juli und August einsetze (Juli ist abgelaufen aber tragen sie nach) und 2 im August (ab 24. 8. in Mutterschutz).

Da ich aber denn Urlaub nehme (seit März wurde ich einfach nicht mehr eingetragen aufgrund Kurzarbei) kürzt sie mir das Kurzarbeitergeld um nochmal die Hälfte - sry aber HÄ?

Ist das richtig? Das kann doch nicht richtig sein?!

 
7 Antworten:

Re: Arbeitgeber im recht?

Antwort von Ana_Banana am 29.07.2020, 18:08 Uhr

Hört sich sehr schräg an. Frag am besten im Expertenforum Recht, Frau Nicola Bader.
Die kann Dir bestimmt weiterhelfen, da sie auch Fragen zu Recht am Arbeitsplatz in der Schwangerschaft beantwortet.

https://www.rund-ums-baby.de/recht/

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Re: Arbeitgeber im recht?

Antwort von AnMe am 29.07.2020, 19:58 Uhr

Bei uns hieß es zu Beginn von Corona,Resturlaub darf der Arbeitgeber anordnen,den regulären Jahresurlaub nicht! Und warum solltest du den Urlaub nehmen,wenn du dadurch Nachteile im Bereich Gehalt bekommst?! Vor allem hat sie meiner Meinung nach nicht das Recht Urlaub nachzutragen!
Ich würde das erstmal ablehnen und vllt bei Verdi nachfragen?
Dein Arbeitgeber kann dich bitten deinen Urlaub zu nehmen,mehr aber nicht. Das ist aber nur mein Wissensstand,ich bin nicht vom Fach!

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Re: Arbeitgeber im recht?

Antwort von Jocko88, 29. SSW am 30.07.2020, 6:11 Uhr

Versteh ich auch nicht. Wie trägtnan denn Urlaub nach? Entweder warst du arbeiten oder hättest Urlaub- dass kann man doch nicht nachträglic festlegen???
Wenn du arbeiten warst, warst du arbeiteb- so auch bei Kurzarbeit.. und trotz corona können die kixht deinen Jahresurlaub verplanen... der Chef ist verpflichtet dir Arbeit und Gehalt zu geben, für Die Zeit, wie du angestellt bist. Wenn er wegen Corona nicht genug Arbeit hat, gibts halt Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld- dafür muss er ha den Nachweis bringen, was du gearbeitet hast. Nachträglich Urlaub angeben kann er bei der Stelle nicht, wenn sann muss er vorher sagen, qass du Urlaub nehmen musst, bzw Überstunden- aber dann zum alten Gehalt. Also Urlaub/Überstunden nehmen zum Kurzarbeitergeld das geht nicht. Ist auch nicht rechtens..

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Re: Arbeitgeber im recht?

Antwort von Jocko88, 29. SSW am 30.07.2020, 6:11 Uhr

Versteh ich auch nicht. Wie trägtnan denn Urlaub nach? Entweder warst du arbeiten oder hättest Urlaub- dass kann man doch nicht nachträglic festlegen???
Wenn du arbeiten warst, warst du arbeiteb- so auch bei Kurzarbeit.. und trotz corona können die kixht deinen Jahresurlaub verplanen... der Chef ist verpflichtet dir Arbeit und Gehalt zu geben, für Die Zeit, wie du angestellt bist. Wenn er wegen Corona nicht genug Arbeit hat, gibts halt Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld- dafür muss er ha den Nachweis bringen, was du gearbeitet hast. Nachträglich Urlaub angeben kann er bei der Stelle nicht, wenn sann muss er vorher sagen, qass du Urlaub nehmen musst, bzw Überstunden- aber dann zum alten Gehalt. Also Urlaub/Überstunden nehmen zum Kurzarbeitergeld das geht nicht. Ist auch nicht rechtens..

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Re: Arbeitgeber im recht?

Antwort von WunschBaby20202020, 32. SSW am 30.07.2020, 8:18 Uhr

Ne meine liebe .Die will dich wohl über den Tisch ziehen. Du hättest frei haben müssen in Juli ,wenn sie dir da Urlaub eingetragen hat. Hast du aber nicht.Geh Mal zur Handwerkskammer da kann man auch oft nachfragen .Wenn es sowas bei euch gibt . Manche Chefs echt .Ansonsten lass dir den Urlaub komplett auszahlen !Ne ,dass lass dir Mal nicht gefallen , überhaupt nicht richtig .Alles gute dir .

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Re: Arbeitgeber im recht?

Antwort von Jasemin31, 31. SSW am 30.07.2020, 9:27 Uhr

Das denke ich nämlich auch, dass da irgendwas nicht richtig ist.

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Re: Arbeitgeber im recht?

Antwort von Ani.Me am 30.07.2020, 9:32 Uhr

Hi Jasemin,
ich hab keine fachliche Ahnung, aber das klingt nach totalem Mist.
Nachträglich Urlaub eintragen, als du gearbeitet hast?
Das Gehalt wegen (eingetragenem aber nicht genommenem) Urlaub reduzieren?
Ich weiß nicht, wie und wo du da angestellt bist, aber lass dich bitte zügig bei entsprechender Stelle beraten, das kann nicht stimmen.

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