August 2016 Mamis

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Geschrieben von Hubbeldubbel am 31.05.2016, 17:27 Uhr

Anträge - Papierkram

Nee, ne. Vermutlich meinen wir nicht das Gleiche. Zumindest unser Jugendamt ist bei dem was ich meine, nicht behilflich.

Geht auch ganz ohne Notar, handschriftlich. Muss dann unter den Voraussetzungen erstellt werden, wie ein Testament. Dabei passieren aber den meisten Menschen gravierende Fehler bzw. sie bedenken nicht alles. Wir wählen daher die sicherere Variante beim Notar.

Wir sind verheiratet und lassen regeln, wer Vormund für unser Kind werden soll, wenn uns Beiden etwas passiert. Am naheliegendsten sind Geschwister im Alter der Eltern und nicht bspw. die Großeltern eines Kindes. Wir möchten aber die Großeltern einsetzen und ganz bewusst Geschwister + andere "Großmutter" ausschließen. Umso mehr alles untermauert und begründet ist, umso besser. Ein Gericht ist angehalten, sich nach der Verfügung zu richten und nur wenn tatsächliche Gründe dagegen sprechen, wird es eine Entscheidung gegen den Willen der Eltern treffen. Hält es die Entscheidung der Eltern nicht für tragbar, weil bspw. der gewünschte Vormund mittlerweile unter Demenz leidet, sucht es nach weiteren Möglichkeiten und landet vielleicht wieder bei Geschwistern. Daher ist es wichtig, dass man Personen mit einer stichhaltigen Begründung ausschließt, die man def. nicht als gesetzl. Vertreter fürs Kind will.

 
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