Juni 2014 Mamis

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Geschrieben von tanzmit am 29.11.2013, 14:09 Uhr

anderes Thema, aber geht's noch schlimmer?

15 Grad, wenn genau gemessen, fällt, glaube ich, unter Unbewohnbarkeit.
Der Vermieterin auf die Füße treten, vorher noch mal googlen bzw im Rechtforum fragen und darauf bestehen, dass die Heizung heute noch repariert wird - nach einer Wartung ist das gerne mal der Filter, falls das eine Ölheizung ist und einfach zu reparieren.

 
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