November 2017 Mamis

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Geschrieben von Wegwarte am 14.03.2017, 13:54 Uhr

Ärger mit dem Arbeitgeber

Hallo,

ich denke auch das Berufsverbot durch den Frauenarzt nicht nötig und auch nicht durchsetzbar ist, da der Schwindel wahrscheinlich bald wieder weg ist.
Schwindel und Kreislaufprobleme hat man in der *Regel* (gibt bestimmt auch ausnahmen) nur in der Frühschwangerschaft.


Ich würde mich Krankschreiben lassen,durch diese Symtome kannst du momentan deine Arbeit nicht ausführen und du spielst mit deinem Leben und mit dem Leben anderer (dein Baby nicht zu vergessen)

Sprich mit deiner Frauenärztin oder Hausarzt darüber,ihr findet sicherlich einen guten Weg.

Schöne sonnige Grüße

Wegwarte

 
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von xoxo13 27.02.2015

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