Juli 2013 Mamis

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Geschrieben von happyMama22 am 10.12.2012, 18:10 Uhr

Ab wann bekommt man ein Beschäftigungsverbot?

Hallo ihr,

heut musst ich wieder zu Hause bleiben wegen meiner Übelkeit.
Mein Arbeitgeber sagte aber heute ich soll mir Gedanken machen ob ein Beschäftigungsverbot nicht sinnvoller wäre, da die Leihfirma nicht mehr mit mir rechnen mag so wie es klang. Aber bekommt man es denn so einfach vom Arzt? Ich dachte das geht nur bei Risikoschwangerschaft oder bei so Akkordarbeit usw. Ich sitz zwar im Büro und muss durchweg nur Daten erfassen aber ich denk mal eher nicht das da meine Ärztin mitmachen wird. Und ich kann doch auch nichts dafür wenn mir jetzt so extrem übel ist und es nicht aufhört. Hab ja schon den vorschlag gemacht das ich jetzt mein restlichen Urlaub nehme und dann im neuen Jahr wieder komme, da wäre ich dann so 14./15.Woche und bis dahin ist dann meine Übelkeit hoffentl weg und ich könnte da wieder zur Arbeit. Aber Nein ich bekomm die Woche kein Urlaub ja mehr dieses Jahr. Ach man ich weiß nicht was ich jetzt machen soll

 
14 Antworten:

Re: Ab wann bekommt man ein Beschäftigungsverbot?

Antwort von Niveauflexibel, 10. SSW am 10.12.2012, 18:13 Uhr

Wenn es sich nur um.solche Arbeit handelt rate.ich dir auch DRINGEND davon ab.
Das BV wird dir nämlich nach der Geburt bei der Elterngeldstelle angerechnet und das heißt wesentlich weniger Geld.

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Re: Ab wann bekommt man ein Beschäftigungsverbot?

Antwort von KatPa, 9. SSW am 10.12.2012, 18:21 Uhr

Ich habe nun schon das dritte Mal ein BV, du bekommst ganz normal dein Gehalt weiter und es wird auch nicht aufs Elterngeld angerechnet.

Allerdings bekommst du kein BV weil dir übel ist, sondern nur wenn deine Arbeit dein Kind gefährden kann. Schreib heute Abend gerne mehr, bin jetzt nur mit Handy online.

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Re: Ab wann bekommt man ein Beschäftigungsverbot?

Antwort von Niveauflexibel am 10.12.2012, 18:23 Uhr

Scheinbar schon sagte mir ja mein Fa am Freitag, soll ein neues Gesetz.sein hmmm

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Re: Ab wann bekommt man ein Beschäftigungsverbot?

Antwort von soreko, 11. SSW am 10.12.2012, 19:06 Uhr

Meine Ärztin sagte, dass ist sehr schwer.
Ich hatte in der letzten ssw in den ersten Wochen immer wieder Blutungen, lag wegen drohender Fehlgeburt in der 13 ssw im Kh und ich habe keins bekommen sondern wurde immer wieder Krankgeschrieben, obwohl ich sagte, dass es mir gut geht und ich gerne arbeiten würde. Die FÄ sagte, sie würde das Risiko nicht eingehen wollen, aber es reichte trotzdem nicht aus für ein BV.

Kann natürlich sein, dass das von KK zu KK unterschiedlich ist und auch, das die Ärzte sich da vielleicht anders durchsetzen.

Ich würde aber andeiner stelle auch nicht deinen Urlaub dafür aufbrauchen, den wirst du später bestimmt noch dringender brauchen!

LG

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Re: Ab wann bekommt man ein Beschäftigungsverbot?

Antwort von PapaskleinesMonster, 8. SSW am 10.12.2012, 19:12 Uhr

Hallo!
Habe nach pos. Bluttest sofort ein BV bekommen, das war bei 4+3 SSW.
Muss dazu sagen, dass ich in einem Labor arbeite und dass dort überwiegend fruchtschädigende Substanzen in der Luft sind. Zudem ist es eine Risikoschwangerschaft.

Dir wünsche ich gute Besserung und hoffentlich eine baldige Lösung.

PS: Habe noch nichts davon gehört, dass sich das BV in der Berechnung des Elterngeldes negativ auswirkt.

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Re: Ab wann bekommt man ein Beschäftigungsverbot?

Antwort von Baerbel77, 11. SSW am 10.12.2012, 19:31 Uhr

Ich habe auch einBV und bekomme laut Personalrat ganz normal mein Gehalt weiter, werde sogar zwischendurch noch befördert und bekomme dadurch sogar mehr Geld. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das abhängig von de KK ist, da diese Regelung doch im Mutterschutzgesetz und in der Mutterschutzverordnung festgelegt ist.

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BV Arzt - BV Arbeitgeber

Antwort von Littlepeopel am 10.12.2012, 19:55 Uhr

So, weil ich es immer wieder lese: es gibt 2 Arten von BV ! Zum 1. das was der Arzt ausspricht, wenn Leben von Mutter oder Kind in Gefahr sind und zum 2. das welches der AG ausspricht wenn er keine für schwangere geeignete Stelle hat ( hier greift das MuSchu Gesetz) !.... Und ein BV bekommt man nicht wirklich wegen Übelkeit .... Hier reicht ne Krankmeldung aus , außer man hat mit der Hyperemisis Gravida zu kämpfen.

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@Littlepeople

Antwort von Baerbel77, 11. SSW am 10.12.2012, 20:32 Uhr

Rein interessehalber: ist es finanziell das gleiche, ob man das BV vom Arzt oder Arbeitgeber bekommt?

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Re: Ab wann bekommt man ein Beschäftigungsverbot?

Antwort von happyMama22 am 10.12.2012, 20:38 Uhr

ich finde es ja selber nicht schön, dass ich ständig krank bin. Aber soll ich dort auf Arbet nur "rumkotzen"....ich will ja gerne jetzt in den Üblen Wochen Urlaub und dann ganz normal wieder gehen. klar jetzt ist gerade blöd weil weihnachten ist und de betriebe viel zutun haben, aber besser als wenn ich mich bis nächstes jahr krankschreiben lasse.
DIE firma will aber nicht das ich mein resturlaub von 10tagen noch nehme dieses jahr. sie sagten mir das die firma wo ich eingesetzt bin mich nicht mehr so gern will durch meine krankschreibung jetzt und das ob ein bv nicht sinnvoller wäre.
Hab das so verstanden als solle ich zum fa gehen und da fragen :-(

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Ist mir schon klar warum dein AG das will!

Antwort von binesonnenschein, 11. SSW am 10.12.2012, 20:53 Uhr

Wenn du ein BV hast übernimmt die KK dein volles Gehalt, wenn nicht, muss dein AG zahlen! Deshalb wollen die, dass du ein BV kriegst! Aber das wirst du nicht bekommen, denn es ist denjenigen vorbehalten, bei denen das Kind durch die Arbeit gefährdet ist und kein Ersatzarbeitsplatz zur Verfügung steht.

Dein FA soll dich bis Ende des Jahres krank schreiben, wenn dir so schlecht ist, das ist der einzige Weg!

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Re: Ist mir schon klar warum dein AG das will!

Antwort von KatPa, 9. SSW am 10.12.2012, 20:54 Uhr

Ich unterschreib mal bei Bine, das wollte ich dir auch gerade schreiben.

Was für eine Frechheit vom Arbeitgeber!

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Re: @Littlepeople

Antwort von Littlepeopel am 10.12.2012, 20:57 Uhr

Soweit ich weiß ist es egal. Der Ag bekommt das Gehalt zu 100% zurück ;) warum sollte es Unterschiede geben ?!

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Re: Ab wann bekommt man ein Beschäftigungsverbot?

Antwort von Cydney1, 30. SSW am 11.12.2012, 0:27 Uhr

habe auch ein BV. Bei einem BV muß dein AG dein Gehalt zu 100% weiter zahlen, es ist gesetzlich verankert das Dir durch das BV keine finaziellen Nachteile entstehen dürfen. Bei kleinen Betrieben können diese sich das Geld dann in einem weiteren Verfahren bei der KK zurückholen, große Betriebe müssen das selber tragen. So oder so kann das Dir aber egal sein, da dein AG erstmal Dir gegenüber zahlungspflichtig ist.

Lg Dani

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Re: Ab wann bekommt man ein Beschäftigungsverbot?

Antwort von Schnuffel0713, 10. SSW am 11.12.2012, 17:40 Uhr

meine fä hat mich erstmal den rest des jahres krank geschrieben, und gesagt, ich könne im januar wieder arbeiten gehen, wenn alles so bleibt bis dahin, außer ich hab noch mal ne blutung oder möchte einfach nicht mehr arbeiten, dann würde sie mir ein bv aussprechen. es hängt also alles vom fa ab. aber ihr werdet da bestimmt eine lösung finden.

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