Finanzen, Recht und Versicherung

Finanzen, Recht, Versicherung ... wer kennt sich aus?

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Iri.Ni am 16.06.2023, 11:59 Uhr

Vorsorgevollmacht

Hey :)

Jeder sorgeberechtigte Elternteil hat die Möglichkeit, zu Lebzeiten für den Fall seines Ablebens einen Vormund zu benennen. Diese Vormundbenennung entfaltet Wirkung, wenn der betreffende Elternteil zum Zeitpunkt des Todesfalls sorgeberechtigt war.

Eltern nehmen mit einer Vormundbestimmung ihre Elternverantwortung über ihren Tod hinaus war. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Eltern in der Regel am besten wissen, wer als Vormund für ihr Kind geeignet ist. Daher ist ein Betreuungsgericht bei seiner Entscheidung auch grundsätzlich an eine Vormundbenennung gebunden. Nur in besonderen im Gesetz ausdrücklich geregelten Ausnahmefällen darf ein Gericht von der Bestimmung abweichen.

Eine Vormundbenennung ist nur wirksam, wenn sie der im Gesetz vorgeschriebenen Form entspricht. Demnach ist ein Vormund durch letztwillige Verfügung zu benennen. Die Benennung ist also in einem Testament vorzunehmen. Hier kommen ein Einzeltestament, ein Ehegattentestament oder auch ein Erbvertrag als zulässige Form der Vormundbenennung in Betracht.

Soweit nur eine Vormundbenennung erfolgen soll, ohne dass auch erbrechtliche Bestimmungen getroffen werden, sollte die Vormundbenennung mit den Worten „Testament“ oder “Letztwillige Verfügung“ überschrieben werden.

Zudem sind die weiteren Formvorschriften einer Testamentserrichtung einzuhalten. Wird die Vormundbenennung privatschriftlich vorgenommen, also nicht in einer notariellen Urkunde, ist der Text daher vom ersten bis zum letzten Buchstaben handschriftlich zu verfassen und zu unterschreiben. Zudem sollten der Ort und das Datum der Niederschrift der Verfügung vermerkt werden.

Um eine rechtssichere Vormundbenennung zu gewährleisten, die insbesondere den im Gesetz vorgesehenen Formvorschriften entspricht, sollte ein Fachanwalt für Erbrecht oder ein Fachanwalt für Familienrecht beratend hinzugezogen werden. => dieses Geld könnt ihr euch aber sparen, wenn ihr direkt zum Notar geht, ein Anwalt ist keine Pflicht.

Die General- und Vorsorgevollmacht regelt die eigenen persönlichen und finanziellen Belange, solltest du handlungs- oder geschäftsunfähig werden, sodass du deine Geschäfte nicht (mehr) selbst regeln kannst. Diese gilt idR über den Tod hinaus. Die Patientenverfügung regelt, ob du lebensverlängernden Maßnahmen zustimmst (Magensonde, Maschinen etc.).

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.