Geschrieben von ohno am 13.02.2019, 13:37 Uhr |
Sorgerecht - welche Regelung
Es gibt verschiedene Möglichkeiten.
Für den Fall, dass Ihr nicht mehr handlungsfähig seit, solltet Ihr eine Sorgerechtsverfügung in eine Vorsorgevollmacht aufnehmen. Wenn Ihr über Grundbesitz verfügt, sollte diese zudem notariell beurkundet werden!
Für den Fall des gleichzeitigen Versterbens: Wenn Ihr ein Testament macht, könnt Ihr eine Vormundschaft anordnen. Dann entscheidet das Gericht nach Prüfung. Bedenke aber, dass Testamente nicht von heute auf morgen eröffnet werden! Dazwischen gibt es eine Grauzone, die bedacht werden muss. Daher könntet Ihr zusätzlich eine Sorgerechtsverfügung erstellen. Handschriftlich oder notariell. Und diese auffindbar bei Euren Unterlagen verwahren. Und auf jeden Fall mit dem angedachten Vormund vorher besprechen, er kann nämlich auch ablehnen. Außerdem weiß er dann gleich, wo Eure Verfügung zu finden ist.
Viele Grüße ohno!
- Sorgerecht - welche Regelung - Kriemhild 11.02.19, 11:15
- Re: Sorgerecht - welche Regelung - 3wildehühner 12.02.19, 0:51
- Re: Sorgerecht - welche Regelung - HeyDu! 12.02.19, 9:07
- Re: Sorgerecht - welche Regelung - ohno 13.02.19, 13:42
- Re: Sorgerecht - welche Regelung - HeyDu! 13.02.19, 21:15
- Re: Sorgerecht - welche Regelung - ohno 13.02.19, 21:54
- Re: Sorgerecht - welche Regelung - HeyDu! 13.02.19, 22:27
- Re: Sorgerecht - welche Regelung - HeyDu! 13.02.19, 22:46
- Re: Sorgerecht - welche Regelung - Trini 12.02.19, 11:01
- Re: Sorgerecht - welche Regelung - ohno 13.02.19, 13:37
- Re: Sorgerecht - welche Regelung - HeyDu! 13.02.19, 21:21