Finanzen, Recht und Versicherung

Finanzen, Recht, Versicherung ... wer kennt sich aus?

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Geschrieben von 3wildehühner am 12.02.2019, 0:51 Uhr

Sorgerecht - welche Regelung

Eltern können Wünsche äußern, was mit ihren Kinder im Falle des gleichzeitigen Todes geschieht, ABER im Ernstfall entscheidet das Jugendamt. Wenn das die gewünschten Personen für nicht geeignet ( zu alt, zu krank ect.) hält, sind leider alle Wünsche hinfällig.

 
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