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Geschrieben von Goldbear am 06.06.2019, 6:35 Uhr

Resturlaub aus Vollzeitbeschäftigung sowie Urlaubsanspruch während der Elternzei

Hallo,
der Urlaubsanspruch während der Elternzeit wird pro Monat Elternzeit um ein zwölftel gekürzt. Man hat während der Elternzeit keinen Urlaubsanspruch. Der Arbeitgeber muss da nichts extra in Anspruch nehmen, das ist nur im Gesetz so geregelt.
Wenn du während der Elternzeit wieder in Teilzeit arbeitest würde dein Resturlaub nach den gesetzlichen Regelungen verfallen, daher musst du ihn nehmen. Der Resturlaub muss in voller Höhe gegeben werden, du hast also 7 Tage á 8 Stunden Resturlaub.
So mein Wissensstand.
LG
Goldbear

 
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