Finanzen, Recht und Versicherung

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Geschrieben von Berlin! am 16.05.2022, 10:53 Uhr

Prozeß vor dem Arbeitsgericht

Nein, muss er nicht und anders, als Silvia meinst, ist es auch nicht über die Maßen wichtig.
Die Gepflogenheiten sind an jedem ArbG sehr ähnlich.

Probleme kann es dann nur bei der Abrechnung geben, denn der Anwalt hat ja ggf. eine längere Anfahrt / ist länger abwesend. Das würde ich klären.

 
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