Geschrieben von Berlin! am 16.05.2022, 10:53 Uhr |
Prozeß vor dem Arbeitsgericht
Nein, muss er nicht und anders, als Silvia meinst, ist es auch nicht über die Maßen wichtig.
Die Gepflogenheiten sind an jedem ArbG sehr ähnlich.
Probleme kann es dann nur bei der Abrechnung geben, denn der Anwalt hat ja ggf. eine längere Anfahrt / ist länger abwesend. Das würde ich klären.
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
- Prozeß vor dem Arbeitsgericht - Pimboli 14.05.22, 19:38
- Re: Prozeß vor dem Arbeitsgericht - Silvia3 15.05.22, 0:11
- Re: Prozeß vor dem Arbeitsgericht - Berlin! 16.05.22, 10:53
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