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Geschrieben von KatrinLesmier am 21.10.2020, 10:24 Uhr

Nachname des Kindes nach Scheidung

Hallo liebe Eltern und werdende Eltern,

Ich befinde mich in einer etwas komplizierten Situation und hoffe, hier Auskunft zu bekommen. Ich lebe aktuell in Frankreich und bin (auf dem Papier) noch mit einem Franzosen verheiratet. Der Vater meines Babies (19. SS) ist mein neuer Partner. Die Scheidung wurde leider aus Formalitätsgründen sehr lange hinausgezögert und findet nun vermutlich im Januar 2021 statt, Geburtstermin ist der 12. März.
Die Scheidungsurkunde (französisch) muss dann erst ins Deutsche übersetzt werden etc. und ich hoffe, dass ich dann relativ schnell (noch vor der Geburt) meinen Mädchennamen wieder annehmen kann, denn mein Kind soll auf keinen Fall den Nachnamen meines Ex Ehemannes haben (alle Parteien sind sich darüber einig).
Meine Frage: gibt es einen Mindestzeitraum zwischen Scheidungsausstellung und Geburt des Kindes, der einen Einfluss auf den Nachnamen des Kindes haben kann? In meiner Familie gab es (vor mehr als 30 Jahren) einen Fall, bei dem das Kind mit dem neuen Partner trotz vorliegender Scheidung noch den Nachnamen des Ex Ehemannes annehmen musste, da noch nicht die Mindestfrist von 6 Monaten nach der Scheidung abgelaufen war. Wisst Ihr, ob dieses Gesetz heute noch gültig ist?

Lieben Dank im Voraus für eure Unterstützung und schöne Grüße aus Paris
Katrin

 
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