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Geschrieben von Cpt_Elli am 15.03.2024, 13:47 Uhr

Mutterschutzrecht - Abreitgeber verweigert das Arbeiten im Mutterschutz

Wann hast du deinem AG denn angekündigt, dass du noch 3 Tage länger arbeiten möchtest? Der März ist zur Hälfte rum.
Ich finde auch keine Rechtsnorm oder ein Urteil dazu. Allerdings kann dein AG natürlich eine gewisse Planungssicherheit einfordern. Wenn du vor Monaten deine Schwangerschaft inkl. ET mitgeteilt hast, rechnet er halt ab Tag X nicht mehr mit dir. Bei uns ist HR immer recht fix und hat Wochen vorher alles mit der KV geregelt, das müsste in deinem Fall jetzt ggf. rückgängig gemacht werden.

Ich habe auch noch freiwillig im Mutterschutz gearbeitet, weil es auf Kundeseite bei einem Projekt Verzögerungen gab, die Stunden habe ich aber alle anders verbucht.

 
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