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Geschrieben von Silvia3 am 23.06.2020, 16:28 Uhr

Mieterhöhung - Garten

Da steht abgeschlossener Garten zur Mitbenutzung. Wenn der Garten von mehreren Mietern genutzt wird ist das immer noch mit einem Aufschlag von 4 % zu bewerten. Abgeschlossen bedeutet m.E., dass er nur von Hausbewohnern benutzt wird, nicht aber als Durchgang für nicht zum Haus gehörende Personen zugänglich ist, z. B., um von Haus A über Garten von Haus B zu den Garagen von Haus A zu gelangen.

Silvia

 
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