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Geschrieben von DerKeks84 am 21.06.2020, 8:38 Uhr

Mieterhöhung - Garten

Stimmt, im Mietvertrag steht keine Größe. Allerdings ist eine Mitbenutzung dort vermerkt.
Ich glaub jedoch, dass Problem nicht richtig rüber gekommen ist.
Unsere Mieterhöhung erfolgt auf Basis unseres im Ort gültigen Mietspiegels. Hier kann auf Basis der Größe, Lage und anderen Besonderheiten ein BasisPreis ermittelt werden. Hier hat der Vermieter dann eine Spanne von +\- 18% was rechtlich ok wäre. Was hier bei der Berechnung heraus kommt, kann der Vermieter als Preis für die Miete heran ziehen. Bei uns ist der Punkt mit dem „abgeschlossen“ Garten noch strittig. Ist der Garten wirklich abgeschlossen? Im Bild 2.4

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